Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Nicole_Meyer am 22.03.2015, 20:54 Uhr

Zweifel an der Vaterschaft...eure Meinung

Du musst die Zweifel auch anmelden. Es gibt da eine Frist, ab dem ersten Zweifel an der Vaterschaft bis x Monate danach musst Du diese geäußert haben und einen Test verlangen.

Für´s Kind finde ich das emotional Mist, wenn es erfährt, dass der Vater (wenn Du es bist) solche Zweifel hatte. Und Deine Ex wird es sich nicht nehmen lassen, das zu erwähnen.
Umgekehrt musst Du es machen, weil Du eben Zweifel hast. Was jetzt (noch im Mutterleib Deine Hautfarbe für eine Rolle spielt, kann ich mir nicht erklären. Soweit ich weiß, sieht man die erst, wenn das Kind da ist...

Nachdem ihr gemeinsames Sorgerecht habt, würde ich mich mal beim Jugendamt erkundigen, ob sie dann überhaupt so weit wegziehen darf. Dann kann man ja von gemeinsamer Sorge wohl nicht sprechen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.