Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nathalie86 am 14.11.2006, 20:12 Uhr

@alle: Elterngeld etc.

Also arbeitslosengeld kannst du schon vor der geburt beantragen aber elterngeld und kindergeld kannst du erst nachher beantragen da du dafür die geburtsbescheinigung deines babys brauchst.werde dir den artikel dann so bald wie möglich zuschicken.

 
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