Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marmite, 38. SSW am 18.07.2008, 14:31 Uhr

@milen

das läßt sich ja eigentlich anhand der Gewinnrechnung für den Zeitraum, indem er Elterngeld bezieht, nachweisen. Also dürften ja in der Elternzeit keine Rechnungen durch den Selbständigen gestellt werden, bzw. dart er ja auch 30 Wochenstunden arbeiten, was aber wiederrum auf das Elterngeld angerechnet wird. Ich schätze, dass wir im Nachhinein bestimmt die Steuerabrechnung für die jeweiligen Monate beim Amt für Familie und Soziales (bei denen wir den Antrag stellen müssen) nachreichen müssen.
Aber gebe dir recht, so ganz läßt sich das bestimmt nicht nachvollziehen.
Aber auf jeden Fall kann dein Mann als Selbständiger auch Elterngeld beantragen. Dazu werden die Gewinneinnahmen der letzten 12 Monate zur Berechnung genommen. Es gibt auch die Möglichkeit die Einnahmen abzüglich pauschal 20 % für Ausgaben der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Wird unter Umständen besser, als das Geld vom Gewinn abhängig zu machen.

Lg marmite

 
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