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Geschrieben von angelok82 am 19.04.2013, 8:42 Uhr

ALG II und größere wohnung

Hallo,

meine Bekannte ist alleinerziehend mit einem 1,5 jährigen Sohn. Sie hat eine 2 Raum Wohnung, die 58 qm groß ist. Der kleine hat sein Bettchen im Schlafzimmer.

Nu würde sie gern langsam eine Wohnung suchen, in der der Kleine sein eigenes Zimmer hat. Sie bezieht aber ALG II, ich glaube, da steheh 2 Personen 60 qm zu. sie will aber auf ihre große Küche und allg. die Aufteilung der Wohnung nicht verzichten, sondern hätte am liebsten genauso eine, nur eben ein Zimmer mehr. diese Wohnungen sind 70 qm groß und auch vom Preis weit über dem vom Amt für 2 Personen vorgesehenen Rahmen.

Ich habe ihr geraten, auch mal was anderes anzusehen, aber sie ist davon überzeugt, dass sie auch mit so einer Wohnung klappt.

Ist das wirklich so, würde mich mal interessieren?

 
25 Antworten:

da wird sie Pech haben

Antwort von Ellert am 19.04.2013, 8:46 Uhr

Meine Freundin lebt auch von der Arge und hat eine Wohnung die minimal über dem Satz liegt und auch ein Zimmer zuviel hat seit der Ehemann sie verlassen hat - die Arge spiel da nicht mit und sier muss ne kleinere billigere Wohnung suchen
was sie aber seit monaten nicht findet und die Differenz selbst zahlen muss.
Ich dachte wenn sie zuverdient würden die das hinnehmen
aber sie scheinen immer wieder den Umzug anzumahnen

dagmar

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von MamavonLaureen am 19.04.2013, 8:46 Uhr

Hallo

Zu allererst ist dem amt wichtig, das sie im angemessenen mietrahmen bleibt, sprich, sie darf nicht mehr als den höchstsatz der ihr zusteht kosten.

weiterhin, da deine freundin alleinerziehend ist, stehen ihr sowieso 10 qm mehr zu. also 70qm .

Sie bekommt aber keinen umzug bezahlt. auch keine renovierungskosten, da sie nicht umziehen müsste .

Ansonsten wird das amt, wenn es angemessen ist dem sicherlich zustimmen.

Mfg

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PS - viele lösen das so

Antwort von Ellert am 19.04.2013, 8:47 Uhr

dass sie auf das Schlafzimmer verzichten und im Wohnzimmer entweder ein Schlafsofa haben oder eine Bettecke optisch abtrennen.

Mal ehrlich, es kann ja nicht sein dass man Fremde für Wohnansprüche verantwortlich macht diese zu zahlen, oder ?

dagmar

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----> das wird aber vermutlich am Preis scheitern

Antwort von Ellert am 19.04.2013, 8:49 Uhr

bei meine Freundin bekommt man nichtmal die kleinen Wohnungen zu dem Preis die das Amt ansetzt
ausser im Extrem-Assozviertel und da will sie natürlich mit einem Kind keinesfalls hinziehen.
In guten Vierteln liegen die weit über dem Satz !

dagmar

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von angelok82 am 19.04.2013, 8:58 Uhr

Natürlich nicht! deshalb verstehe ich es jaj nicht. Ich meine, klar, sie könnte sich einen suchen die z.B 70 qm groß ist, dafür weder das Haus,noch die Wohnung saniert, die wäre preislich bestimmt grade so im Rahmen.

Aber eine Wohnung (es ist dann nämlich einen wie wir sie haben), die saniert ist, Haus saniert, dazu nicht höher als 3.Etage, mit Aufzug.....weiß auch nicht wie sie drauf kommt, dass ihr das "zusteht"

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Anspruchsdenken heutzutage...

Antwort von Ellert am 19.04.2013, 9:03 Uhr

ich finde das schlimm
immer zu schauen was einem zusteht,
in dem Alter hatte ich Neele noch lange im Schlafzimmer ehrlich gesagt !
Der Staat soll ein Grundüberleben sichern, aber nicht Luxus und sie kann ja wieder , zumindest stundenweise , arbeiten gehen !

Bei meiner Freundin war es so, dass sie die Probleme bekam als er sie hat sitzenlassen, sie arbeitet halbtags aber das reicht nicht, Unterhalt zahlt er nicht und der U-Vorschuss läuft ja mit 12 aus.
Ich glaube ihre Wohnung ist um die 100.- drüber und sie hat echt massiv zu knabbern, sie sucht echt ne Alternative aber sie findet nichts, wer nimmt schon jemand ohne EInkommen und Schulden ?
Warum bleibt Deine denn nicht in der Wohnung und versucht Geld wegzulegen so dass sie einen Blick dafür hat ob sie die Differenz ( wenn das ginge) draufzahlen kann ? Dann wird sie sehen dass das kaum geht denn Kinder kosten nicht gerade wenig Geld, und deren ist ja noch ganz klein

dagmar

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von shinead am 19.04.2013, 9:36 Uhr

Ich denke mal, dass Deine Freundin sich vor der Suche mit ihrer Sachbearbeiterin besprechen sollte, wie viel qm ihr genau zustehen und wie viel die neue Wohnung kosten darf.

Im BGL hätte sie z.B. max 65qm mit max. 342 Euro (abhängig von der Gemeinde).In DA geht es nur nach der Miete und dürfte 554 Euro nicht übersteigen. Im Havelland gibt es max 65qm zu 286 Euro. (Miete immer Kalt). Ist also alles ganz unterschiedlich.
Immoscout sagt, dass man dafür schöne 2-Zimmer-Wohnungen bekommt.
Genossenschaftswohnungen gibt es bestimmt schon günstiger.

Ich finde das Anspruchsdenken ziemlich
Hätte ich nicht das Haus gekauft, dann würde ich wahrscheinlich noch heute mit Junior in meiner 2-Zimmer Wohnung leben. Anfangs hätte er dort eine Ecke im Schlafzimmer bekommen (inklusive Kindertapete) und später wäre ich mit Sofabett ins Wohnzimmer umgezogen.
Dann hätte ich drei Jahre EZ gemacht und hätte heute einen Teilzeitjob.
In der Wohnung wohnt im Übrigen jetzt eine AE.

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von Oceansongs am 19.04.2013, 11:53 Uhr

Wird sie nicht bekommen. Die Wohnung ist momentan ausreichend gross, der Kleine kann ein Zimmer haben und das andere wird sie als Wohn-und Schlafzimmer für sich benutzen können. Wenn es sich bei der neuen Whg. um eine für die man ein WBS braucht hat man darauf den Anspruch erst wenn das Kind eingeschult wird.

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das ist wohl sehr unterschiedlich gehandhabt

Antwort von mama.frosch am 19.04.2013, 11:56 Uhr

ich hab knapp 70qm mit kind und die warmmiete liegt 55 euro über der bewilligungsgrenze. da ich aber geringfügig beschäftigt bin und die mehrkosten davon zahlen kann wurde das abgenickt.

was ich aber zum ersten mal höre ist, dass einem als AE 10qm mehr "zustehen". gibts da nen link zu?

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von Oceansongs am 19.04.2013, 11:57 Uhr

Deine Freundin soll erstmal ARBEITEN gehen! Ihr steht das zu...

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Mehr qm für AE

Antwort von shinead am 19.04.2013, 11:58 Uhr

Es gibt in verschiedenen Landkreisen verschiedenen Grundlagen.

Einige gestehen fixe Mehr-Quadratmeter zu, andere billigen einer AE mit einem Kind so viele Quaratmeter wie einer 3-köpfigen Familie zu. Andere machen keinen Unterschied.

Du musst also tatsächlich die Regelungen in Deinem Landkreis überprüfen.

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meine geht arbeiten..

Antwort von Ellert am 19.04.2013, 12:01 Uhr

aber der Lohn wird halt aufgestockt da er unter dem Satz liegt...

dagmar

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warum lässt sie sich denn nicht konkret beraten

Antwort von Ellert am 19.04.2013, 12:03 Uhr

am Ende muss sie sich eh auseinandersetzen mit der zahlenden Stelle
warum nicht vorab ehe man Pläne schmiedet ?

Vom Alter des Kindes müsste doch bald der Erziehungsurlaub rum sein
dann verdient sie doch wieder, braucht sie dann noch die Arge zum Glück ?
Soll sie halt warten bis das Gehalt wieder kommt

dagmar

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von Fru am 19.04.2013, 12:17 Uhr

Hier in NRW darf man 60 qm als AE mit Kind...und das ganze zu 300 Euro kalt. Da gibt es keine 10 qm mehr wegen AE (sowas hab ich noch nie gehört und sehe auch keinen Sinn darin) nebenbei sind das nur Richtwerte, ich habe jetzt 62 qm zu 299 Euro. Da spielt allerdings das Baujahr vom Haus ne Rolle und der Mietspiegel. Nebenbei muß das Amt die Notwendigkeit eines Umzuges mit konkretem Wohnangebot abnicken....

Ich hatte 45 qm mit fast 8 jährigem Kind, ich durfte, wegen der Größe der Wohnung und dem fehlenden Kinderzimmer umziehen.

Aber bei der Bekannten die schon eh annähernd 60 qm hat UND ein kleines Kind....warum sollte sie umziehen (dürfen???) Nebenbei kostet so ein Umzug auch immer einiges an Geld und da es kein Umzug wegen Aufnahme einer Arbeit oä. ist, hat sie da auch keinen Cent zur Unterstützung zu erwarten.

Ich gehe nicht davon aus, das sie das durchbekommt...

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Re: Mehr qm für AE

Antwort von mama.frosch am 19.04.2013, 12:18 Uhr

wo kann man das denn?
hab grad keine vorstellung wonach ich googeln muss...
und geht es dann nur um die qm oder auch die miete?

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von Sabine mit Amelie am 19.04.2013, 15:42 Uhr

Hallo,

ich finde das auch ganz schön daneben, dass immer gefragt wird, was einem zusteht. Ich weiß wovon ich spreche, denn ich war selbst 8 Jahre alleinerziehend. Die erste Wohnung, die ich mir mit meiner Tochter nahm, war 2 Zimmer mit m² 53. Da zog ich dann aus, weil sie mir im Winter zu kalt war. die nächste Wohnung waren auch 2 Zimmer. Die hatte aber 60 m². Ich bekam für beide Wohngeld. Beim Antrag auf wohngeld beknieten die auf dem Sozialamt mich, dass ich Sozialhilfe beantragen sollte. Ich lehnte ab. Ich sagte dem, dass bei uns in der Familie noch nie jemand Sozialhilfe beantragt hat und ich damit auch nicht anfangen werde. Der Typ meinte dann, es hätte in unserer Familie aber auch bestimmt noch nie eine solch junge Witwe gegeben und ich solle an mein Kind denken. Ich lehnte trotzdem ab. Ich ahbe dem Typ klar gemacht, dass ich niemandem Dankeschön sagen möchte und das es für mich schlimm genug ist, Wohngeld zu beantragen. Sie meinten dann, ich solle wenigstens dann noch den "Familienpass" beantrage, damit käme ich in verschiedene Museen kostenlos rein, außerdem könne ich damit kostenlos Bahn fahren und kostenlos in den Tierpark. Außerdem war eine 10er Karte fürs Freibad dabei. Das machte ich dann noch, aber mehr nicht. Natürlich konnte ich nichts dafür, dass mein 1. Mann verstorben ist und ich in diese Situation gekommen bin, aber die anderren können eben auch nichts dafür und dann kann ich nicht erwarten, dass andere mein Schicksal mittragen. Ich denke, in so eine Situation kann jeder kommen, aberr dann muss man schauen, was man daraus macht. Man muss sich dann eben das Geld so einteilen, dass es ausreicht und man sollte schauen, dass man seine Situation ändert. Übrigens war meine Tochter damals 9 3/4 Monate, als ihr Vater verstarb.

Liebe Grüße

Sabine

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Sie kann ja nichtmal SO umziehen...

Antwort von Mami-Franzi19 am 19.04.2013, 19:20 Uhr

2 Zimmer sind für 2 personen völlig ausreichend. Da wird sie nichtmal die zustimmung bekommen überhaupt umzuziehen?!?!?!

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warum sollte sie nichtmal SO umziehen können?

Antwort von mama.frosch am 19.04.2013, 22:51 Uhr

wenn alles im rahmen bleibt und sie keine umzugs- oder renovierungskosten von der arge möchte oder ein kautionsdarleihen stünde dem nichts im weg.

hartz4 zu beziehen ist kein verbrechen, für das man bestraft werden müsste.

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aber wie sie schreibt bleibt es ja nicht im Rahmen

Antwort von Ellert am 20.04.2013, 10:13 Uhr

wie will sie dann erklären dass sie zB 100.- Mehrkosten aus dem Satz nehmen kann ohne Einschnitte
das heisst ja dann umgekehrt, der Satz ist 100.- zu hoch

Ein Verbrechen ist es nicht von der Arge zu leben, da kann jeder hinkmmen
aber ich finde es unangebracht Ansprüche zu stellen wie sie oben es beschreibt
in anderen Ländern würde man dann verhungern - hier stellt man Ansprüche die schon fast Luxus sind

dagmar

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Re: Mehr qm für AE

Antwort von shinead am 20.04.2013, 15:02 Uhr

Bitteschön:

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von Christine70 am 20.04.2013, 19:49 Uhr

nein, sie wird so eine wohnung nicht bezahlt bekommen.

die grenze ist bei 60 qm, wie oben schon sehr, und wenn sie auf den luxus einer großen küche nicht verzichten will, muß sie dort wohnen bleiben.

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von angelok82 am 21.04.2013, 14:46 Uhr

Erstmal vielen dank für eure antworten! Hatte bis jetzt leider keinen Zeit, darauf erinzugehen.
Also, sie geht in September wieder arbeiten, hat allerdings einen Minijob, wird hier sicherlich in ihrem Beruf auch keinen Vollzeitstelle finden, die Zeiten sind vobei. Der Kleine hat dann einen Ganztagsplatz in der Krippe.
Ich kann ihren wunsch nach einem Zimmer für das Kind, aber auch für sich selbst verstehen. Allerdings würde ich dann eben eine kleinere 3-Zimmer wohnung suchen. die eben 60 qm groß ist, nur anders aufgeteilt.
denn die Küche ist jetzt echt riesig! Ich habe sie ja auch, früher war das eine Miniküche ohne Fenster und daneben ein kleineres Ki-Zimmer, bei der Renovierung wurde dann die wand raus genommen.

Irgendwelche Hilfen für Umzug und Renovierung will sie nicht haben, hat auch was zur Seite gepackt, wenn´s ging

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Re: ALG II und größere wohnung

Antwort von angelok82 am 21.04.2013, 14:48 Uhr

Wir haben zu dritt 2 Jahre mit unserem sohn in einer 2 Raum Wohnung zu 45qm gewohnt. ging auch.

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Minijob sind doch nur 400 Euro oder ?

Antwort von Ellert am 21.04.2013, 17:38 Uhr

Ganztags in der Krippe und nur Minijob, was hat sie denn vorher gemacht
wenn sie da schon keine Volzeitstelle hat ?
Wenn sie ne Wohnküche hat soll sie diese als solche nutzen und das Wohnzimmer zu ihrem Schlafzimmer machen
so machen das viele Leute die von ihrem eigenen Verdienst leben müssen.
Solches Anspruchsdenken ist wirklich daneben
vom Minijob darf sie vermutlich mindestens 100 Euro behalten aber ne Krippe ist teuer
wie will sie das Mehr für die Wohnung denn finanzieren ?
Selbst wenn sie peu a peu Ihr Gespartes aufbraucht, irgendwann ist es weg und dann geht die Waschmaschine kaputt oder der Fernseher oder PC, was macht sie dann ?

dagmar

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Re: Minijob sind doch nur 400 Euro oder ?

Antwort von angelok82 am 23.04.2013, 7:40 Uhr

Ja, sie arbeitet auf 400,-EUR. Hatte 12 Jahre eine Vollzeitstelle, leider ging der Laden pleite und sie stand da. Heutzutage wird man aber bei uns in diesem Beruf wirklich meist nur auf Minibasis eingestellt.

Der Ganzstagskrippenplatz ist bei uns in S-A wohl ab August für alle Kinder ab Geburt zu vergeben. Sie hätte aber auber auch so einen Ganztagsplatz haben müssen, denn sie arbeitet an 4 Tagen die Woche zwar nur paar Stunden, aber in Schichten. Wenn man Geringverdiener ist, bekommt man Zuschuss vom Jugendamt oder es wird einem komplett erlassen.

Ich finde ihr Anspruchsdenken auch daneben, deshalb hab ich hier auch gefragt, ob man damit überhaupt durchkommt....Ich habe absolut nicht dagegen Hilfe anzunehmen, manchmal kommt man schneller dazu, als einem lieb ist, leider...Aber dann Sachen zu ERWARTEN, EINZUFORDERN, ist einfach falsch!

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