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Geschrieben von Serlaya am 13.01.2018, 6:42 Uhr

Anrechnung Kindergeld/Elterngeld

Hallöchen!

Nach einem Gespräch mit meiner Mutter machte sie mich darauf Aufmerksam das meine Kleine, sobald sie auf der Welt ist, Anspruch auf ALG 2 hat.
Hatte das bis Dato noch gar nicht auf dem Schirm und hab dann mal geschaut.

Dann habe ich gelesen das sämtliche Gelder angerechnet werden, da ich selbst aktuell noch Alg 2 beziehe.

Also wird ihr Kindergeld(194€), mein Elterngeld(150€/M für 2 Jahre) und ihr ALG2 (211€, glaube ich) bei mir als normales Einkommen verrechnet, sodass ich quasi gar nichts davon habe?

Werde mich nächste Woche natürlich direkt auf den Weg machen um das zu klären, jedoch lässt mir das aktuell keine Ruhe und man kennt ja die Jobcenter

Hat da jemand Erfahrung mit bzw kann da irgendwas zu sagen?

 
10 Antworten:

Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld

Antwort von Hubbeldubbel am 13.01.2018, 7:07 Uhr

Richtig, Kindergeld wird dem Kind zugerechbet bei der Prüfung der Bedarfsdeckung.

Mit der Geburt muss der Bedarf erst neu ermittelt werden. Dein Regelsatz, Regelsatz Kind, Mehrbedarf alleinerziehend? KdU usw.

Wenn Euer Bedarf feststeht, wird geschaut was ist im Rahmen des Zuflussprinzips anrechenbar, Vermögen scheint keines vorhanden, denn Du bist ja bereits im Bezug.

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Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld

Antwort von Hubbeldubbel am 13.01.2018, 7:10 Uhr

Es kann übrigens durchaus sein, dass im Zuge der Berechnung festgestellt wird, dass dem Kind kein Sozialgeld nach SGB II zusteht, da Kindergeld und Unterhaltsleistungen ausreichen um den Befarf des Kindes zu decken.

(AlG II bekommt ein Baby nicht, wenn dann Sozialgeld!)

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Gute Wiederholungsübung :-)

Antwort von Hubbeldubbel am 13.01.2018, 9:12 Uhr

Hab gerade das Gesetz zur Hand.

§19 Abs. 1. S.1 SGB II = ALG II
§19 Abs. 1. S. 2 SGB II = Sozialgeld

Alleinerziehend? Dann
§20 Abs. 2. S.1 SGB II Regelbedarfsstufe 1
416 €

Mit Partner in Wohnung? Dann
§20 Abs. 4 SGB II Regelbedatfsstufe 2
374 € pro Person

§23 Nr 1 Alternative 1 SGB II
Baby Regelbedarfsstufe 6
240 €

Die Tabelle der Regelbedarfsstufen findet man in der Anlage zu §28 SGB XII

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Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld

Antwort von xIntirax am 13.01.2018, 9:29 Uhr

Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft und euer Bedarf wird neu berechnet. Heißt aber auch das Kindergeld und Elterngeld angerechnet wird und vom Bedarf abgezogen wird.

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Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld

Antwort von Danyshope am 13.01.2018, 12:42 Uhr

DAS !!! stimmt so nicht. Dein Kind hat keinen Anspruch auf Hartz4, sondern auf Sozialgeld. ist ein großer Unterschied.

Und ja, wenn dein EG nicht selbst erarbeitet wurde, wird es komplett angerechnet, hast du es selbst erarbeitete, bleibt ein Freibetrag. Auch der Unterhaltsanspruch des Kindsvater wird mit angerechnet. Solltest du den Vater verschweigen wollen, kann das also übel ausgehen - nur so als Hinweiß. Ansonsten ist der ja dir un dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.

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Juristerei :-)

Antwort von Hubbeldubbel am 13.01.2018, 13:34 Uhr

Ein großer Unterschied ist auch, ob das Kind Anspruch hat oder lediglich Anspruch haben könnte ;-)

Deswegen beginnt man mit dem Einleitungssatz : Anspruchsgrundlage könnte § xyz sein und erst nach Prüfung der Tatbestandsmerkmale (Subsumstion) hat man ein verwertbares Ergebis (Anspruch/ kein Anspruch). Es steht nicht vorher fest :-)

Die Möglichkeit ist gegeben, dass durch Kindergeld und Unterhalt der ermittelte Bedarf des Kindes gedeckt werden kann.

Demnach Kind kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird/ ist, lediglich Haushaltsgemeinschaft.

Verbleibt bei der "Bereinigung/ Berechnung Kind" ein Überschuss/ Rest aus Kindergeld, wird dieser dann der Mutter/ dem Vater zur Bedarfsdeckung angerechnet. Warum ich das extra schreibe? Öfter in der Praxis der Fall als oft vermutet wird.

Lg

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Re: Juristerei :-)

Antwort von Danyshope am 13.01.2018, 14:56 Uhr

Unser fiel damals unter Sozialgeld. Mein Mann hatte Anspruch auf Hartz4, mein Einkommen wurde voll gewertet und Kind bekam trotz Kindergeld dann Sozialgeld. War schon übel trotz arbeiten und Gehalt überall den Stempel zu bekommen "Hartz4". Weil für alle anderen sichtbar war nur eine "Bedarfsgemeinschaft".

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Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld

Antwort von Hubbeldubbel am 13.01.2018, 15:20 Uhr

Nix gegteiliges behauptet, wenn dann in dem Alter Sozialgeld und kein ALG II - siehe meine Ausführungen heute morgen weiter oben.

Stempel und Schubladen sind immer doof. Ich kenne solche und solche Fälle. Ehem. Schulkameraden die einfach keinen Bock haben und Aufstocker... Lass solche Ungerechtigkeiten nicht an Dich ran. Ihr meistert erfolgreich def. mehr als andere :-) Lg

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Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld

Antwort von Danyshope am 13.01.2018, 19:23 Uhr

Na jetzt ist es eh kein Thema mehr....

Wir werden hoffentlich nie wieder drauf zurück greifen müssen, einfach weil mein Mann eh inzwischen EU-Rentner ist. Da ist vieles deutlich leichter...

Ich kann halt nur jedem raten, wenn irgendwie möglich, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Und Kinder sollten ein solches Leben erst recht nur echt im absoluten Notfall mitmachen müssen. Aber wer weiß warum und weshalb bei der TE es so gekommen ist. Da urteile ich nicht. Mein Rat wäre nur, alles tun damit man bald wieder ohne den Staat auskommt.

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Was ist denn mit dem Kindsvater ?

Antwort von Ellert am 19.01.2018, 8:26 Uhr

huhu

ich lese garnichts davon
wo ist der Vater dazu und kann er nicht mal vorrangig herangezogen werden ?
Ich finde den Ruf nach Vater Staat ( also uns als Gemeinschaft der Steuerzahler) oft vie zu schnell getan wo zu einem Kind immer zwei gehören...

dagmar

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