Geschrieben von ErsterVersuch am 06.01.2018, 9:55 Uhr |
Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Elterngeldantrag...
Hallo!
Ich habe im letzten Jahr Mischeinkünfte gehabt. Teilzeit-Festanstellung und zusätzlich freiberufliche Tätigkeit.
Nun möchte ich meinen Elterngeldantrag ausfüllen (ET in 1 Monat) und muss dafür ja einen Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einkünfte in 2017 erstellen. Hab ich aber noch nie gemacht...
Kennt sich wer aus?
Meine Fragen sind: geht das Recht formlos einfach als Tabelle was kam
rein, was hatte ich an Ausgaben? Oder lege ich da Kontoauszüge vor bei denen alles nicht relevante geschwärzt ist?
Gebe ich die freiberuflichen und die Angestellten Einnahmen in der EÜR an? Oder nur die freiberuflichen und für die aus Festanstellung geb ich diese Jahresaufstellung weiter?
Ich hatte nicht so viele Ausgaben- eigentlich nur eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Geb ich die beide an? Was ist mit Versorgungswerk?
Wär toll wenn mir wer weiter helfen kann. Montag könnte ich ja auch beim Steuerberater anrufen aber gerade hab ich halt mal nen Moment Luft und würde es gerne gleich erledigen...
Re: Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Elterngeldantrag...
Antwort von Cruelchen am 06.01.2018, 13:16 Uhr
Hallo, wenn du einen Steuerberater hast, dann klär das am besten mit ihm. Wir haben damals die EÜR beim Elterngeld verwendet, die wir auch beim Finanzamt eingereicht haben.
Alles Gute
Re: Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Elterngeldantrag...
Antwort von Junijunge am 06.01.2018, 21:49 Uhr
Es reichen eine einfache Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben für die freiberufliche Tätigkeit und die Gehaltsbescheinigungen für die Anstellung.
Ich bin ausschließlich freiberuflich und gebe bei Bedarf immer meine selbst geführten Listen in Excel ab. Hat bisher immer gereicht.
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