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Geschrieben von shinead am 09.03.2015, 10:12 Uhr

bei Vorsatz unversichert ?

Bei Vorsatz bleibt dem Gericht eigentlich gar nichts anderes übrig, als es ähnlich zu sehen... Seit 2008 zahlt nicht mehr die Haftpflicht und treibt es dann beim Versicherungsnehmer ein:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Versicherung_und_Vorsatz.php

Wenn Du das Geld eintreiben sollst: Titel und vollstrecken lassen. Soll er in Raten die 6000 Euro zahlen. Dann habt ihr wenigstens die Versicherungs-Mehrkosten wieder raus. Kann er nicht zahlen: Verkehrsopferhilfe gem. § 12 PflVG.

 
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