Geschrieben von shinead am 09.03.2015, 10:12 Uhr |
bei Vorsatz unversichert ?
Bei Vorsatz bleibt dem Gericht eigentlich gar nichts anderes übrig, als es ähnlich zu sehen... Seit 2008 zahlt nicht mehr die Haftpflicht und treibt es dann beim Versicherungsnehmer ein:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Versicherung_und_Vorsatz.php
Wenn Du das Geld eintreiben sollst: Titel und vollstrecken lassen. Soll er in Raten die 6000 Euro zahlen. Dann habt ihr wenigstens die Versicherungs-Mehrkosten wieder raus. Kann er nicht zahlen: Verkehrsopferhilfe gem. § 12 PflVG.
- bei Vorsatz unversichert ? - Ellert 09.03.15, 9:11
- Re: bei Vorsatz unversichert ? - shinead 09.03.15, 10:12
- das klingt nach vielen Nerven - Ellert 09.03.15, 10:27
- Re: bei Vorsatz unversichert ? - Foxi23 10.03.15, 7:12
- Re: bei Vorsatz unversichert ? - Moehre700 13.03.15, 12:26
- Hab ich vergessen: - Moehre700 13.03.15, 12:41
- Re: bei Vorsatz unversichert ? - shinead 09.03.15, 10:12
@Dagmar / Ellert
Zum Thema sparen-ich spare fast nur am Essen
Danke an Ellert,viersindwir,omagina,Benedikte und Christine70
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