Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von MamaJonathan am 17.02.2015, 21:06 Uhr

EBay-Auktion - mal wieder Ärger mit falscher Beschreibung

Hallo,

ich habe bei eBay einen Kindersitz ersteigert. Laut Angebot in TOP-Zustand mit kleinen Gebrauchsspuren und alles frisch gewaschen. Den hat mein Freund jetzt abgeholt und da ich so etwas grundsätzlich noch mal wasche, haben wir die Bezüge entfernt. Dabei stellte sich dann raus, dass das Sitzpolster an 2 Stellen komplett gerissen und mit Klebeband geklebt und 2 Styroporteile gerissen und mit Klebstoff geklebt wurden. Ich habe den VK dann angeschrieben, dass das definitiv kein Topzustand sei und so etwas auf jeden Fall im Angebot hätte stehen müssen. Dann hätte ich den auch nicht ersteigert. Jetzt schreibt mir der VK, er hätte das gesehen, es wäre aber nicht relevant, der Sitz sei trotzdem in Topzustand und es wären ja keine Sicherheitsmängel.

In seinem Angebot schließt er die Garantie/Gewährleistung als Privatperson nicht aus und bietet sogar Rücknahme an. Das habe ich ihm auch noch geschrieben. Darauf kam die gleiche Antwort, eine Rücknahme gilt nur für den Fall, dass schwere Mängel vorhanden sein und das was am Sitz ist, ist kein Sicherheitsmängel. Er lehnt kategorisch alles ab und verweist darauf, dass er sein Kind ganz normal damit gefahren hat und was bei unserem Kind denn anders sei, dass wir es nicht in den Sitz setzen können. Dabei reitet er immer auf Sicherheitsmängel rum.

Auch wenn die 4 Sachen nicht sicherheitsrelevant sind, geht es mir darum, dass ich erwarte, dass alle Mängel im Angebot erwähnt werden und dann selbst entscheide, ob ich kaufe.

Bei eBay habe ich schon angerufen, die können nichts machen. Da nur Abholung des Sitzes möglich war, hat mein Freund vor Ort gezahlt. Wegen der akzeptierten Option der Rücknahme meinte die Dame von ebay nur, das müsse ich mit dem VK klären. Da nicht per Paypal überwiesen wurde, kann ebay nichts machen. Sie sagte, ich soll mal bei der Polizei fragen, was man machen kann. Aber ich vermute, die sagen, ist Privatrecht, ich soll das mit Anwalt klären.

Meine Rechtschutzversicherung erreiche ich heute nicht mehr. Aber ich habe eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Die bekomme ich ja nicht wieder und zahle noch drauf.... Falls sich ein Anwalt überhaupt damit auseinandersetzt. Wir haben den Sitz für unter 50 Euro ersteigert.

Was kann man denn da machen?

Müssen wir das einfach hinnehmen? Obwohl gleich mehrere Sachen zutreffen? (Mängel im Angebot nicht erwähnt, die Garantie/Gewährleistung nicht ausgeschlossen und Rücknahme akzeptiert).

Hat jemand einen Rat?

Danke schon mal vorab

 
13 Antworten:

Re: EBay-Auktion - mal wieder Ärger mit falscher Beschreibung

Antwort von Luni2701 am 17.02.2015, 21:19 Uhr

Ich hätte ehrlich gesagt gar nicht erst geschrieben, sondern wäre mit Sitz zurück gefahren und hätte denen vor Ort was erzählt. DIe hätten mir die Kohle schon wieder gegeben, da kannste aber einen drauf lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich hätte da schon Sicherheitsbedenken

Antwort von Ellert am 17.02.2015, 21:28 Uhr

Styropor geklebt, ob das sicher ist ?
Mail doch mal den ADAC an, wenn der sagt das ist nichtmehr OK hast Du ja einen bewis und ggf wäre da eine reine Anzeige schon abschreckend für den VK.
Wenn er Rücknahme anbietet,w arum klickst Du nicht bei Fall melden und gibst an Zustand nicht wie abgesprochen,
Rücknahme, lade Bilder dazu hcoh.

Ob ebay da dann handelt ist die zweite Frage aber solche Fälle ohne Klärung machen sein internes Profil auch kaputt

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

geht ja gar nicht......

Antwort von Methos am 17.02.2015, 21:36 Uhr

Zitat Römer Kindersitz

Nach einem Unfall, in den ein Kindersitz involviert gewesen war, ist es zwingend erforderlich, ihn auf seine Unversehrtheit zu überprüfen. Bedenken Sie, selbst bei einem Unfall mit 10 km/h wirken Kräfte auf einen Kindersitz ein, die zu feinen Rissen in der Struktur führen können. In diesem Fall wäre ein Sitz nicht mehr sicher und sollte in jedem Fall ausgetauscht werden.

Quelle
http://www.britax-roemer.de/kundenservice/kundenservice

Das ist definitiv sicherheitsrelevant, ich würde da hinschreiben und definitiv auf Rücknahme bestehen und mit Anzeige wegen Betrug drohen und das auch durchziehen. Ich würde sagen ich fahre direkt zur Polizei wenn sie den Sitz nicht zurücknehmen.
Wenn deinem Kind was passieren würde, nicht auszudenken.
Was muss der Sitz erlebt haben, meine waren immer tadellos.

Viel Erfolg und Berichte mal wie es ausging.

Lg
Marion

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: EBay-Auktion - mal wieder Ärger mit falscher Beschreibung

Antwort von mami-4 am 17.02.2015, 22:15 Uhr

ich versteh aber auch nicht, warum du nicht bei der Abholung dabei warst.
Ich hätte an Ort und Stelle alles angeschaut, bezahlt und mitgenommen,

oder in deinem Fall, natürlich abgeleht, und fertig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: EBay-Auktion - mal wieder Ärger mit falscher Beschreibung

Antwort von MamaJonathan am 17.02.2015, 22:45 Uhr

Weil meine Kleine krank war und ich nicht mit ihr in dem Zustand durch die halbe Stadt fahren wollte...

Wenn in der Auktion Topzustand steht, gehe ich auch erst mal davon aus, dass er nur leichte Kratzer oder Flecken hat, aber nicht mehrmals gerissen ist.

Den Sitz vor Ort zu prüfen hätte ein Abnehmen der Bezüge erfordert (geht nicht eben mal schnell so) und da wir davon ausgingen, dass alles der Wahrheit entspricht, ist mein Freund auch gar nicht auf die Idee gekommen, den Sitz auseinanderzunehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich hätte da schon Sicherheitsbedenken

Antwort von MamaJonathan am 17.02.2015, 22:52 Uhr

Einen Fall habe ich schon geöffnet. Da geht reger E-Mailverkehr hin und her. Der VK sieht es überhaupt nicht ein. Er ist der Meinung, die Sicherheit sei nicht beeinträchtigt und der Sitz wie beschrieben in Topzustand.

Das mit der Rücknahme habe ich schon versucht, da steht, ich soll den VK kontaktieren. Die Rücknahme lehnt er ja auch ab.

Auch den Hinweis, dass er die Gewährleistung nicht ausschließt und für Mängel haftet, weist er ab mit der selbigen Begründung (kein sicherheitsrelevanten Mängel).

EBay handelt übrigens in allen 3 Fällen gar nicht. Ich kann nur negativ bewerten, muss mich aber ansonsten privat mit ihm auseinandersetzen. Die haben keine Handhabe was zu machen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: geht ja gar nicht......

Antwort von MamaJonathan am 17.02.2015, 22:56 Uhr

Danke, ich werde morgen auch mal Britax kontaktieren (ist nämlich auch ein Römer). Vielleicht schicken die mir ja eine Mail und bestätigen, dass diese Sachen zu Sicherheitsrisiken führen und der Sitz nicht mehr sicher ist. Dann hätte ich was in der Hand für den VK. Weil er ja direkt schreibt "wäre der Sitz nicht mehr sicher, würde ich ihn sofort zurücknehmen, der Sitz weist aber keine Sicherheitsmängel auf"

Bin mal gespannt, was er dann antwortet....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: geht ja gar nicht......

Antwort von sterntaler82 am 18.02.2015, 7:47 Uhr

Ich würde das auch als Lehrgeld ansehen, mir Kämme kein gebrauchter autositz ins auto , wäre mir zu unsicher und schon gar nicht wenn ich den Vorbesitzer nicht kenne.
Das ist sparen am falschen Ende.
Ansonsten würde ich ihn wie meine vor Redner handeln.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: EBay-Auktion - mal wieder Ärger mit falscher Beschreibung

Antwort von bea+Michelle am 18.02.2015, 10:02 Uhr

lass den sitz doch mal überprüfen, ob das nicht doch ein sicherheitsmangel ist

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: EBay-Auktion - mal wieder Ärger mit falscher Beschreibung

Antwort von Jana287 am 18.02.2015, 10:57 Uhr

Hallo, ich glaub von Römer gibts die Styroporteile auch zum Nachkaufen, also als Ersatzteil.
Topzustand ist das aber sicher nicht, da angeblich Bezüge frisch gewaschen, muss dem Verkäufer dieser Mangel also auch bekannt gewesen sein. Da könnte man auch Betrug unterstellen.
Ich persönlich würde mich streiten.
Also nochmal hinfahren, Rücknahme des Sitzes und Erstattung Kaufpreis verlangen, alternativ Kaufpreisminderung um den Betrag der Kosten für das Ersatzteil. Wenn der VK sich weigert, ebay einschalten, schlechte Bewertung. Ob ich dann noch ne Anzeige bei der Polizei machen würde, weiss ich nicht.

Ich wünsch Dir gute Nerven.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: EBay-Auktion - mal wieder Ärger mit falscher Beschreibung

Antwort von jojolarry am 18.02.2015, 11:05 Uhr

ja genau deswegen habe ich eine rechtschutz ohne Selbstbeteiligung..haben auch gerade eine Fall der vor gericht geht..handelt sich eigentlich nur um 40 euro( dachte auch nie das meine versicherung sogar so weit geht und es zur Gerichtsverhandlung kommt) aber ich geben heute nimmer klein bei..ich wäre zusammen mit dem parner noch mal hin(geht ja jetzt auch noch) und würde dort aber auf Rückabwicklung bochen sonst eben anzeige wegen arglistiger Täuschung..das ist definitiv kein top zustand

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: geht ja gar nicht......

Antwort von Christine70 am 19.02.2015, 7:28 Uhr

was schreibst du für einen blödsinn?

Lehrgeld? auf keinen Fall.. Der verkäufer ist im unrecht. Ich würde den sitz nehmen, damit zur Polizei gehen und denen das zeigen und fragen, ob der sitz so noch verwendet werden darf. man kann sich ja erstmal dumm stellen und muß nicht unbedingt sagen, daß man ihn gebraucht gekauft hat.

Der verkäufer kame bei mir damit nicht durch. und so wie die käuferin schreibt,d enkt sie genauso, und das ist richtig!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: EBay-Auktion - mal wieder Ärger mit falscher Beschreibung

Antwort von Princess01 am 20.02.2015, 11:16 Uhr

Fahr zum ADAC, lass es prüfen, schriftlich geben und dann ab zum Verkäufer!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.