Geschrieben von sechsfachmama am 08.11.2011, 13:19 Uhr |
ebay frage - beschreibung und artikel stimmen nicht ganz überein
http://www.ebay.de/itm/MS-Microsoft-Windows-7-Ultimate-OEM-WIN-64-Bit-inkl-SP1-/200657089814?pt=Software&hash=item2eb8183516
mein sohn hat mir gesagt, die soll ich für ihn kaufen, ein freund hat die auch.
er wollte sozusagen eine oem-vollversion (mit meinen worten ausgedrückt)
gekommen ist eine reinstallations-cd
das war von außen auch nicht ersichtlich. erst als man die hülle (auf der nur sokito stand und nicht die schwarze von windows usw.) aufgemacht hat und die papierhülle - da stands dann
ich seh - WENN man das foto groß macht, stehts auf der cd auch drauf
aber muss das nicht im angebot erwähnt sein? davon steht da nämlich nix
und mein sohn wollte eben KEINE reinstallations-cd
laufen tut sie wohl, aber das ist ja ne andere geschichte
Re: ebay frage - beschreibung und artikel stimmen nicht ganz überein
Antwort von speedy am 08.11.2011, 13:39 Uhr
Hi,
Win7 als OEM-Version wird ausschließlich vorinstalliert verkauft und die CD, die dabei ist, ist dann immer nur die Wiederherstellungs-CD. OEM ist ja eben der Sonderfall, dass die SW nur gebundelt mit Hardware verkauft werden darf und dann auch schon vorinstalliert werden muss. Soweit alles ok.
Ich würde hier nur nicht so laut erzählen, dass du die SW gekauft hast - lt. Lizenzbedingungen von Microsoft ist der Verkauf von SW an Dritte nämlich verboten, ebenso wie der Käufer niemals eine gültige Lizenz erhalten wird, da Lizenzen aus urheberrechtl. Gründen eben NICHT wie Waren gehandelt werden können.
Gruß, speedy
Re: ebay frage - beschreibung und artikel stimmen nicht ganz überein
Antwort von sechsfachmama am 08.11.2011, 13:48 Uhr
grüüübel - die sache mit dem dell-bundle kenn ich auch. und bei den (meisten) händlern bei e.. steht immer drunter, dass dieses gesetzt gekippt wurde und es daraufhin erlaubt sei, diese versionen einzeln zu verkaufen.
nur darum hab ich mich drauf eingelassen. hab auch mehrere bekannte gefragt zu dem gesetz und die meinten auch, auf der grundlage ist es nun legal.
andererseits - wenn es verboten wäre - warum lässt ebay diese verkäufe dann in der masse zu? (ich weiß, dass die nicht alles verbieten und löschen, aber wegen kinderunterwäsche wird ein aufstand gemacht und bei so was schwer wiegendem - wenn es gesetzeswidrig wäre - nicht)
Re: ebay frage - beschreibung und artikel stimmen nicht ganz überein
Antwort von speedy am 08.11.2011, 18:12 Uhr
Hi,
es ist nicht direkt mehr verboten, doch kannst du als Käufer eben keine gültige Lizenz erwerben und dem VK ist untersagt, seine Lizenz weiterzugeben, da diese an die HW UND den Erstkäufer gebunden bleibt. Also verkauft er faktisch nur eine Scheibe mit Daten (die CD) aber eben keine Rechte. Wer dafür Geld zahlt, tut nichts unrichtiges, nur er bekommt halt nichts dafür.
Weder der Kauf, noch der Verkauf ist verboten, nur eben sinnlos :)
Gruß, Speedy
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