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Geschrieben von derdiedasharry am 07.04.2020, 15:07 Uhr

Elternzeit 1 oder 2 Jahre nehmen, nachträglich ändern, verkürzen usw.

Hallo zusammen,

unser erstes Baby kommt Ende Mai auf die Welt :-)
Wir freuen uns riesig aber sind schon noch bisschen überfordert mit so manchem... ist wohl aber normal :-)

Zur Zeit beschäftigt uns die Elternzeit und das Elterngeld. Das müssen wir ja nun bald konkret anmelden.
Im Moment tun wir uns sehr schwer damit zu sagen, wann meine Frau wieder arbeiten gehen wird und wie viele Stunden. Was macht denn dann am meisten Sinn, 1 oder 2 Jahre zu beantragen?
Kann man 1 Jahr beantragen und dann "problemlos" noch ein zweites daheim bleiben?
Kann man 2 Jahre beantragen und dann "problemlos" nach einem Jahr wieder halbtags oder so arbeiten gehen?

Das einzige wo wir relativ sicher sind - sie wird nach einem oder auch nach zwei Jahren nicht mehr in ihren Vollzeit-Job einsteigen, sondern auf jeden Fall die Stunden reduzieren.

Ich selber würde auch gerne Elternzeit nehmen. Ich hatte geplant, ab der Geburt erst 4 Wochen Urlaub zu nehmen und dann vielleicht den 5. und 12. Monat.

Für Tips sind wir sehr dankbar!
Viele Grüße

 
7 Antworten:

Re: Elternzeit 1 oder 2 Jahre nehmen, nachträglich ändern, verkürzen usw.

Antwort von Felica am 07.04.2020, 18:11 Uhr

Man muss sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen, gilt aber nur für die Elternzeit. Nicht für das Elterngeld. Nimmt man weniger als 2 Jahre Elternzeit kann der AG der Verlängerung widersprechen. Da euer Kind im Mai kommt, viele Tagesmütter und Kindergärten aber nur im August neue Kinder annehmen, die dann auch erst mit der Eingewöhnung starten würde ich deiner Frau dazu raten 2 Jahr Elternzeit einzureichen. Das Elterngeld dagegen würde ich nicht über 14 Monate planen, was heißt 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Basis-EG. Oder statt 10 Monate Basis nur 8 Monate Basis und 4 Monate EG Plus, zum Mutterschutz dazu. Sie hat ja einen Arbeitgeber und damit Anspruch auf Elternzeit und wäre damit über die ganze Zeit der Elternzeit beitragsfrei versichert. Ohne Arbeitgeber sähe das anders aus. Elterngeld Plus wäre eine Option wenn man keinen Arbeitgeber hat oder wenn man plant noch im ersten Jahr des Elterngeldes wieder zu arbeiten. Wer aber erst im 2ten Jahr wieder arbeiten will, fährt mit Basis-EG besser.

Sollte deine Frau dann nach einem Jahr wieder arbeiten wollen, dann kann sie das auch in der Elternzeit. Den man darf in der Elternzeit bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Und wenn man kein Elterngeld bezieht, wird da dann auch nichts mehr gekürzt. Weiterer Vorteil, sie kann mit Zustimmung ihres Arbeitgebers in der Elternzeit sogar woanders arbeiten.

Nimmt sie 2 Jahre kann sie das 3te dann problemlos dran hängen. Nimmt sie weniger als 2 Jahre und kann oder will dann doch nicht wieder arbeiten, kann der AG der Verlängerung widersprechen und sie müsste den Arbeitsplatz kündigen. Beginnt in der laufenden Elternzeit der Mutterschutz für ein weiteres Kind, dann sollte sie die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld. Sollte sich deine berufliche Situation extrem verschlechtern, so das du nicht mehr arbeiten kannst, sie aber sehr wohl, gilt das als Härtefall und sie kann die laufende EZ auch beenden. Gerade jetzt mit Corona weiß man ja nie. Sollte das nächste Kind kommen wenn das ältere etwa 16-18 Monate alt ist, gibt es sogar das gleiche Elterngeld wie beim ersten, plus Geschwisterbonus. Kommt das nächste Kind später und sie arbeitet nicht in dem Umfang wie vor dem großen wird es weniger Elterngeld. Unabhängig von der Elternzeit.

Du siehst also, gerade wenn sie nach einem Jahr auf keinen Fall plant wieder in VZ einzusteigen, sollte sie mindestens 2 Jahre mitteilen. Und perfekterweise direkt rein schreiben das sie plant im zweiten Jahr nach vorheriger Absprache in TZ innerhalb der Elternzeit wieder einzusteigen. Dann kann der AG auch schon planen und dem nicht so leicht widersprechen.

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Re: Elternzeit 1 oder 2 Jahre nehmen, nachträglich ändern, verkürzen usw.

Antwort von derdiedasharry am 08.04.2020, 16:41 Uhr

Vielen Dank für die wirklich hilfreiche Antwort :-)
Ich denke, genau so werden wir es machen.
2 Jahre beantragen und schon mal mitteilen dass man evtl. nach 1 Jahr wieder stundenweise arbeiten will. Das Elterngeld dann aber eben die ersten 12 Monate.

Ich habe noch was gelesen, dass es Probleme geben kann weil sie jetzt Vollzeit arbeitet und dann vielleicht nur noch Teilzeit, dass man dann den Vertrag evtl. kündigen muss?

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Re: Elternzeit 1 oder 2 Jahre nehmen, nachträglich ändern, verkürzen usw.

Antwort von Felica am 08.04.2020, 17:54 Uhr

Nein, Vertrag auf keinen Fall kündigen. Darum geht es ja eben in der EZ, das der eigentliche Vertrag ruht. Sollte sie in der EZ in TZ arbeiten, dann entweder mit einem zusätzlichen Vertrag der über die EZ befristet ist. Oder einem auf die EZ befristeten Zusatz des eigentlichen Vertrages.

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Re: Elternzeit 1 oder 2 Jahre nehmen, nachträglich ändern, verkürzen usw.

Antwort von derdiedasharry am 11.04.2020, 13:52 Uhr

Ok, prima.
Dann werden wir den Zettel für den Arbeitgeber so ausfüllen dass sie 2 Jahre nimmt und dort gleich reinschreiben dass sie sich vorstellen kann, nach 1 Jahr evtl. ein paar Stunden zu nehmen.
Frage zum Elterngeld noch: bei Geburtstermin 26. Mai, welche Monate gibt man dann da an? Ab Juni?
Die Bescheinigung für Mutterschaftsgeld hat sie schon bekommen und an Krankenkasse und Arbeitgeber geschickt. Verstehen wir das richtig, dass die 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach Geburt das ganz "normale" Gehalt noch kommt? Für Mai, Juni und Juli kommt das Gehalt und dann erst ab August das Elterngeld?
Im Juni wird in ihrer Firma noch das Urlaubsgeld ausbezahlt, erhält sie das dann auch noch? Ist sie quasi bis 8 Wochen nach der Geburt noch "ganz normale Mitarbeiterin", nur halt nicht in der Firma?
Danke euch!
Grüße

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Re: Elternzeit 1 oder 2 Jahre nehmen, nachträglich ändern, verkürzen usw.

Antwort von Felica am 11.04.2020, 14:58 Uhr

Für EG, ab Geburt. Die wenigsten Kinder kommen am ET. Wenn also kein KS für den 26ten Mai angedacht ist würde ich mich nicht auf das Datum versteifen. Meine Kinder kamen beide nach ET.

Bescheinigung von der KK kann sie noch nicht haben. Den gibt es erst nach Geburt wenn sie die Geburtsurkunde dort abgegeben hat und die zweite Zahlung Mutterschaftsgeld kommt. Erst dann hat man ja die genaue Zeit. Dem wenn das Kind erst nach ET kommt, verlängert sich der Mutterschutz um die Tage die das Kind früher kommt. Das was sie bekommen hat ist die Mitteilung zur Auszahlung des ersten teils. Ja, Mutterschaftsgeld wird das gleiche werden wie sonst Gehalt, ein Teil vom AG, ein Teil von der KK. Wird aber ein riesen Durcheinander an Zahlungen werden und es können sich Fehler einschleichen. Also kontrollieren. Die KK zahlt bei der ersten Zahlung bis zu 13 € pro Tag für 6 Wochen, bei der zweiten Zahlung nach Geburt für mindestens 8 Wochen bis zu 13 € pro Tag. Der AG zahlt in aller Regel ganz normal seinen teil so weiter, halt minus dem was die KK übernimmt, so wie er Gehalt zahlen würde. Also zumeist am Monatsanfang für den zurück liegenden Monat. EG wird dann im voraus gezahlt. Weshalb ihr am Anfang eine Überzahlung haben wird, was euch am Ende der EZ aber fehlen wird. Also den Teil unbedingt zur Seite legen wenn es finanziell eng ist. Den das erste Gehalt wenn deine Frau wieder arbeitet kommt ja auch erst wieder im nach hinein.

Urlaubsgeld keine Ahnung, das hängt auch vom Vertrag ab.

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Re: Elternzeit 1 oder 2 Jahre nehmen, nachträglich ändern, verkürzen usw.

Antwort von AnniMath am 25.06.2020, 9:06 Uhr

Hallo,
Deine Fragen wurden ja schon ausgiebig beantwortet.
Ich wollte nur was zum Urlaubsgeld ergänzen. Prinzipiell hängt es vom Vertrag ab, wenn sie in einem Unternehmen mit Tarifbindung ist, wird das Urlaubsgeld meist anteilig bezahlt, wobei der Mutterschutz mitzählt, gleiches gilt dies Weihnachtsgeld. Sprich sie könnte für 6,5-7 Monate Urlaubsgeld bekommen.

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Re: Elternzeit 1 oder 2 Jahre nehmen, nachträglich ändern, verkürzen usw.

Antwort von AnniMath am 25.06.2020, 9:06 Uhr

Hallo,
Deine Fragen wurden ja schon ausgiebig beantwortet.
Ich wollte nur was zum Urlaubsgeld ergänzen. Prinzipiell hängt es vom Vertrag ab, wenn sie in einem Unternehmen mit Tarifbindung ist, wird das Urlaubsgeld meist anteilig bezahlt, wobei der Mutterschutz mitzählt, gleiches gilt dies Weihnachtsgeld. Sprich sie könnte für 6,5-7 Monate Urlaubsgeld bekommen.

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