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Geschrieben von Himbeere2008 am 05.02.2024, 20:31 Uhr

Elternzeit vorzeitig beendet, plötzlich bv

Du kannst die Elternzeit nur vorzeitig beenden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Für ein BV muss der Arbeitgeber zuerst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Zudem kann er ein BV vom Arzt anzweifeln und auch die Krankenkasse involvieren.

 
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