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Geschrieben von 32+4 am 15.01.2017, 14:24 Uhr

hast du eine kostensenkungsaufforderung erhalten?

wenn ja, sind die geforderten miethohen nach einem schlüssigen konzept erstellt worden, das zumindest beim zuständigen sozialgericht stand hält?


wenn ja, gibt es die geforderte miete verfügbar auf dem wohnungsmarkt?

wenn ja, dann muss das JC auch alle anfallenden umzugskosten ( umzug, postnachsendeauftrag, telefonummeldung, renovierungskosten wenn nötig, gardinen etc..) übernehmen.



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du hast selbstverständlich die möglichkeit einen antrag auf erstausstattung zu stellen für die küche. wenn du noch nie eine eigene besessen hast oder das JC dich zum umzug "zwingt". und das nicht auf darlehensbasis. natürlich sind die beträge gering, aber das hilft ja schon

 
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