Geschrieben von kari2901 am 16.01.2019, 12:07 Uhr |
Kitagebühren 1. Kind Kita, 2. Unterwegs
Hallo zusammen,
Hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen
Folgender Sachverhalt:
Ich muss Unterlagen an das Jugendamt einreichen zwecks Ermittlung des Elternbeitrages. Anzugeben ist u.a. wie viele Kinder im Haushalt leben. Ab Juli werden es ja (klopf auf Holz) 2 Kinder sein. Muss/Soll ich da schon Angaben zu machen?
Zudem geht es um den Elternbeitrag, man ist ja sehr fix am Höchstsatz
Berechnungsgrundlage ist das Einkommen des letztes Kalenderjahres, zählt dies auch wenn man bald wieder in Elternzeit ist?
Werde wohl durch Teilzeitarbeit nur den Mindestsatz bekommen und davon quasi alles wieder abgeben?
Mein Ehemann zahlt schon alles inkl. Raten des gerade gekauften Hauses.
Also ganz blöd gefragt, kann man da nichts machen? Ankreuzen, dass man nicht einverstanden ist, den Höchstsatz zu zahlen?
Bin für jeden Tipp dankbar und wünsche allen einen schönen Tag.
Kari
Re: Kitagebühren 1. Kind Kita, 2. Unterwegs
Antwort von Ellert am 16.01.2019, 18:57 Uhr
huhu
ich würde aktuelle Angaben machen und ggf einen brief dazu schreiben wie die Situation heute ist und anfragen ob mand as berücksichtigt wenn das zweite auf die Welt kommt.
Hier wurden nur Kinder berücksichtigt die in den gleichen Kindergarten gehen und das Brutte als Grundlage genommen
egal wieviele Mäuler davon sattwerden (auch bei den Schulgebühren ist das leider so)
Wie alt ist denn Euer Kind ? Wenn das Finanziell so knapp uns und eh ein zweites kommt würde ich ggf überlegen es daheim zu lassen, meine waren bis 3 alle daheim, danach nur Stunden im Kindergarten ( früher war das aber auch anders geregelt)
Ich weiss nicht ob ich arbeiten gehen wollte wenn der Krippenbeitrag alles frisst wenn mein Kind unter drei wäre
dagmar
Re: Kitagebühren 1. Kind Kita, 2. Unterwegs
Antwort von sternenfee75 am 17.01.2019, 15:18 Uhr
Hier wurde der Beitrag auch erstmal anhand des Vorjahres berechnet, Weitere Kinder waren nur wichtig, wenn die auch in irgendeiner Betreuungsform (Kiga, Hort) waren.
Wenn sich das Einkommen mehr als 10%geändert hat, könnte man den Bescheid neu berechnen lassen, ansonsten würde eigentlich jährlich neu berechnet bzw wenn man die Unterlagen nicht einreicht, am Kigaende. Bei der Großen haben wir dann eine Nachzahlung bekommen, bei dem Kleinen mussten wir minimal nachzahlen.
Hier gilt auch das Brutto, allerdings könnte man bei uns Fahrkosten zur Arbeit,...anrechnen lassen.
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Passt zu unten (Lebensmittelverschwendung) Ich bin bei Foodsharing
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