Geschrieben von Limis am 17.03.2022, 22:42 Uhr |
Krankenstand & Beschäftigungsverbot
Hallöchen,
ich bin seit ... Monaten im Krankenstand und nun schwanger geworden.
Mein Hausarzt sagt, dass er mich nicht weiter krank schreibt, da ich jetzt eh ins BV gehen werde als Erzieherin. Meine Gynäkologin sagt ebenfalls, dass ich in der Tätigkeit direkt ins BV vom Arbeitgeber geschickt werde.
Nun sagt aber der Arbeitgeber, dass ich ja eigentlich noch nicht gesund wäre und daher erstmal geklärt werden muss ob ich überhaupt wirklich ins BV gehe.
Es war eigentlich angedacht dass ich ab dem ...eine Wiedereingliederung starte, jedoch darf ich diese schwanger nicht machen, mein Chef sagt dass ich schwanger nicht arbeiten darf, hat mir aber noch kein offizielles BV gegeben. Jetzt bin ich noch bis zum ... krank geschrieben und weiß gar nicht wie es danach weiter gehen soll.
Ich habe nun gelesen dass bei der Berechnung des Elterngeldes das Krankengeld gar nicht einfließen würden. Jedoch das Gehalt von BV schon, wäre das minimal höher als nur der Mindestsatz.
Ist es wirklich so, dass krank vor BV zählt?
Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot
Antwort von Pamo am 18.03.2022, 14:09 Uhr
Ja. Ein BV bekommst du nur, wenn du arbeitsfähig bist. Bist du krank, dann bist du nicht arbeitsfähig.
Deine Gynäkologin geht über ihre Kompetenz hinaus.
Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot
Antwort von Maikäfer22 am 18.03.2022, 19:29 Uhr
Das ist nicht 100% richtig. Du könntest schwangerschaftsbedingtes Krankengeld ausklammern lassen. Aber nicht Krankengeld, dass du wegen etwas anderem bezogen hast.
Für ein BV musst du arbeitsfähig sein. Klingt also erst mal nicht danach. Wende dich also noch mal an deinen Arzt.
Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot
Antwort von mellomania am 26.03.2022, 9:25 Uhr
nene, solange du nicht 100 prozent arbeitsfähig ist, ist ein bv rechtswidrig. denn eine krankmeldung geht immer vor. und du bist nicht schwangerschaftsbedingt krank, was eine ausklammerung unmöglich macht. ein bv ist als erzieherin doch gar nicht sicher! so ein schmarrn. der AG macht eine gefährdungsbeurteilung und lässt dich womöglich im büro arbeiten, was er eben auch alles prüfen und möglich machen muss. ein bv ist eine ausnahme wenn es keine andre möglihckeit gibt. krank ist krank, du könntest ja gar nicht im büro arbeiten, daher ist das so nicht möglich und faktisch sozialbetrug.