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von rabbit80  am 21.01.2014, 7:05 Uhr

Lieferumfang

wenn mir was geliefert wird und da ist ein Teil mit dabei, was laut Händler, gar nicht im Lieferumfang (Auflistung) enthalten ist, es aber für den Artikel wichtig ist und es aber (absichtlich) zerbrochen wurde, habe ich dann Anspruch auf Ersatz?
Es handelt sich um Scheibengardinen, wobei Beschwerungs-Stangen mitgeliefert wurden und die wurden für das Paketformat durchgebrochen....

Wer ist im Recht?

Seine Detailbilder lassen darauf schliessen, dass er diese selbst verwendet. Er behauptet aber, es wäre nicht wirklich notwendig. Ich denke aber schon.

 
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