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Geschrieben von Aprilbaby am 03.05.2013, 12:02 Uhr

muss der Artikel noch geliefert werden?

Ich habe gerade letztens das Geld zurückgeschickt (auch bei mir war der Fall geschlossen). Ich kann mir nicht vorstellen, dass du - wie die Schreiberin vor mir schrieb - den Artikel noch verschicken musst. Ganz im Gegenteil, du hast ja die Gebühr von ebay erstattet bekommen und wenn du den Artikel jetzt noch verschickst, hättest du die Gebühr nicht erstattet bekommen dürfen.

Wenn es sich aber für dich rentiert, kannst du den Artikel noch verschicken, wenn es ein Schnäppchen für den Käufer war, würde ich ihm sicher das Geld zurücküberweisen.

Ich persönlich bin da mittlerweile ziemlich radikal, weil mich dieses Nicht-bezahlen nervt und man als Verkäufer kaum eine Chance hat......trotz Kaufvertrag. Ich schreibe bereits in die Auktionen rein, dass ich nach einer Woche nach Ablauf der Auktion ohne Meldung und ohne Zahlung einen Fall eröffne und nach Schliessung des Falles nicht mehr verschicke.

 
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