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Geschrieben von Silene am 03.03.2018, 13:03 Uhr

Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Die durchschnittliche Arbeitszeit wird pro Lebensmonat berechnet (du kannst also nicht die zwei Monate gemeinsam betrachten). Je nach Länge des Lebensmonats beträgt die maximal zulässige Stundenzahl 120 Stunden (bei 28 Tagen) bis 133 Stunden (bei 31 Tagen). Wenn du nur drei Wochen a 40 Stunden arbeitest, wärest du innerhalb dieser Höchstgrenze.
Das Einkommen aus den drei Wochen Arbeit im 12 Lebensmonat müsstest du aber in jedem Fall bei der Elterngeldstelle abgeben und es wird bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.

 
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