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Geschrieben von Yahuso am 08.01.2023, 14:39 Uhr

Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe

Hier gibt es ein interessantes Video von einem Betriebspruefer.

https://youtu.be/U0aA0BA4Tjg

Er sagt, mehr als 30 Verkäufe werden zwar an das FA gemeldet, wenn es aber unter den 2000€ bleibt, wird nichts weiter gemacht...

Ansonsten gibt es tatsaechlich die Freigrenze in Höhe von 600,00 € (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) GEWINN pro Jahr.

Mit gebrauchten Sachen kommt man ja nicht auf einen Gewinn da man diese ja teurer gekauft hat....

Werde erstmal nichts anders machen.

 
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