Geschrieben von Yahuso am 08.01.2023, 14:39 Uhr |
Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe
Hier gibt es ein interessantes Video von einem Betriebspruefer.
https://youtu.be/U0aA0BA4Tjg
Er sagt, mehr als 30 Verkäufe werden zwar an das FA gemeldet, wenn es aber unter den 2000€ bleibt, wird nichts weiter gemacht...
Ansonsten gibt es tatsaechlich die Freigrenze in Höhe von 600,00 € (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) GEWINN pro Jahr.
Mit gebrauchten Sachen kommt man ja nicht auf einen Gewinn da man diese ja teurer gekauft hat....
Werde erstmal nichts anders machen.
- Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe - Methos 04.01.23, 20:26
- Re: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe - Julia+Christopher 05.01.23, 7:58
- Re: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe - lilly1211 05.01.23, 10:05
- Re: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe - DecafLofat 05.01.23, 12:50
- Re: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe - Yahuso 08.01.23, 14:39
- Verkaufserlös, nicht Gewinn - Methos 05.01.23, 15:43
- Re: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe - Lena_1922 05.01.23, 16:18
- Re: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe - Silvia3 06.01.23, 1:24
- ebay kleinanzeigen läuft doch nicht über Abrechnungen - Ellert 23.01.23, 18:17
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