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Geschrieben von speedy am 22.12.2014, 17:21 Uhr

PS...

Wenn ihr vor dem EG beide ähnlich hohe Gehälter hattet und dein Mann noch hat, dann kann es durchaus sinnvoll sein, für das Jahr, in dem du EG bekommen hast, die getrennte Veranlagung zu wählen und alle Werbungskosten etc. bei deinem Mann zu erfassen und nicht hälftig...
Ein gutes Programm sollte dir das aber auch alternativ rechnen können.

Gruß, Speedy

 
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