Geschrieben von speedy am 22.12.2014, 17:21 Uhr |
PS...
Wenn ihr vor dem EG beide ähnlich hohe Gehälter hattet und dein Mann noch hat, dann kann es durchaus sinnvoll sein, für das Jahr, in dem du EG bekommen hast, die getrennte Veranlagung zu wählen und alle Werbungskosten etc. bei deinem Mann zu erfassen und nicht hälftig...
Ein gutes Programm sollte dir das aber auch alternativ rechnen können.
Gruß, Speedy
- Bitte um Hilfe - Einkommensersatzleistungen - Engal81 22.12.14, 14:41
- Re: Bitte um Hilfe - Einkommensersatzleistungen - Samsine 22.12.14, 15:44
- Re: Bitte um Hilfe - Einkommensersatzleistungen - speedy 22.12.14, 17:19
- PS... - speedy 22.12.14, 17:21
- Vielen Dank Euch beiden für Eure Antworten!! - Engal81 22.12.14, 20:45
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