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Geschrieben von speedy am 09.03.2016, 22:03 Uhr

pauschal versteuert = kein zus. Werbungskostenansatz

Hi,
es gibt seit einigen Jahren verschiedene Wahlmöglichkeiten zur Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Wenn bei deinem Mann die pauschale Versteuerung gewählt wurde, dann kann er eben keine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr zusätzlich steuerlich geltend machen. Das geht nur, wenn individuell versteuert wurde.

Wenn du also unter Punkt 18. einen Eintrag hast, dann kannst du nicht noch zusätzlich Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geltend machen!

s. auch hier unter Punkt 4.: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Entfernungspauschale/default.php?f=LfSt&d=x

Gruß, Speedy

 
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