Geschrieben von speedy am 29.07.2015, 15:21 Uhr |
schulzeug absetzbar?
Hi,
zunächst bist du sogar verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, sofern du Elterngeld erhältst/ erhalten hast!
Schulsachen für deine Kinder kannst du nicht steuerlich geltend machen, die Aufwendungen sind schon im Kindergeld bzw. im Kinderfreibetrag berücksichtigt. Anders sieht es aus, wenn die Lehrerin bist und die Ausgaben für die Ausführung deines eigenen Berufes sind, dann sind die Sachen als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar.
Gruß, Speedy
- schulzeug absetzbar? - dajoni77 29.07.15, 13:45
- Re: schulzeug absetzbar? - speedy 29.07.15, 15:21
- Re: schulzeug absetzbar? - SchwesterRabiata 30.07.15, 10:54
- Re: schulzeug absetzbar? - dajoni77 30.07.15, 12:16
- Re: schulzeug absetzbar? - speedy 29.07.15, 15:21
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