Geschrieben von Ina_84 am 08.02.2014, 17:30 Uhr |
Selbstständig - Anspruch Hartz IV
Wahrscheinlich ist es das beste, wenn sie einfach mal einen H4 Antrag stellt. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird, kann sie ab dem Zeitpunkt der Antragstellung später Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Selbstständig - Anspruch Hartz IV - JuPaHe 07.02.14, 18:27
- Re: Selbstständig - Anspruch Hartz IV - shinead 07.02.14, 18:55
- Re: Selbstständig - Anspruch Hartz IV - omagina 07.02.14, 19:29
- Re: Selbstständig - Anspruch Hartz IV - Ina_84 08.02.14, 17:30
- Re: Selbstständig - Anspruch Hartz IV - omagina 07.02.14, 19:29
- Re: Selbstständig - Anspruch Hartz IV - shinead 07.02.14, 18:55
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