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Geschrieben von Christine70 am 20.05.2013, 13:22 Uhr

sie scheint sich echt in der Größe verschaut zu haben, sie kauft sonst S und M

hmm, was ich nicht verstehe.. früher hieß es mal, sobald man eine sache ersteigert, also den zuschlag bekommt, ist man zum kauf verpflichtet, da man einen kaufvertrag eingeht. wenn man sich in der größe getäuscht hat, kann der VK ja nichts dafür.

wurde das gelockert? dann wundert mich gar nix mehr

 
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