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Geschrieben von Tilda2023 am 08.03.2024, 14:42 Uhr

Unterhalt

Hallo ihr lieben,

Vielleicht könnt ihr mir ja etwas weiter helfen
Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wurde das der Vater meiner Tochter ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen soll da er wieder zahlungsfähig ist. Nun ist die Frage kann das Jobcenter Unterhalt zurück fordern obwohl das Gericht im Urteil gesagt hat das vergangene Unterhaltszahlungen nicht mehr erstattet werden dürfen da er erstens zahlungsunfähig war jetzt ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen muss. Vielleicht bekomme ich ja von euch eine Antwort.

Viele Grüße

 
9 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Sue_Ellen am 09.03.2024, 7:38 Uhr

Von wem sollten sie zurückfordern?

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Re: Unterhalt

Antwort von Ellert am 09.03.2024, 8:19 Uhr

Wer soll denn für was zurückfordern wenn er erst ab dem 01.04. Unterhalt zahlen kann und muss ?

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Re: Unterhalt

Antwort von Tilda2023 am 09.03.2024, 8:45 Uhr

Die Dame vom Jobcenter meinte damals zu mir sie würden nur in Vorkasse gehen. Was ich so aber noch nie gehört habe. Und deswegen irritiert mich das ja. Können das Jobcenter da jetzt von ihm verlangen das Geld was die gezahlt haben für meine Tochter von Ihm zurück verlangen? Er zahlt ja ab 01.04. Unterhalt und da würde sie vom Amt ja nichts mehr bekommen da sie dann Gott sei dank raus fällt aus der „Bedarfsgemeinschaft“. Wir bekommen es ja aufstockend weil mein Elterngeld leider nicht ausreicht.

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Re: Unterhalt

Antwort von Tilda2023 am 09.03.2024, 8:48 Uhr

Na die Dame damals vom Jobcenter meinte die würden erstmal in Vorkasse gehen, was ich noch nie gehört habe vorher und was mich deswegen etwas irritiert. Und da er ja jetzt wieder zahlen kann und ab 01.04 auch zahlt. Nicht dass das Jobcenter jetzt versucht das gezahlte Geld der vergangen Monate zurückzufordern.

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Re: Unterhalt

Antwort von Sue_Ellen am 09.03.2024, 9:12 Uhr

Da hast du nicht unrecht, denn unterhaltsvorschuss ist tatsächlich zurückzuzahlen, das geht dann auch auf raten.

Was mich irritiert ist, was du schriebst mit dem gerichtsurteil, aber vll heisst das nur, dass man die differenz von uhv zum zu zahlenden unterhalt nicht fordern kann.

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Muss er denn rückwirkend zahlen ?

Antwort von Ellert am 09.03.2024, 13:33 Uhr

Unterhaltsvorschuss bekommst Du ja nicht wenn er zahlt.
Aber wie ich das verstehe muss er ja erst ab dem 01.04. zahlen und nicht die Monate davor auch schon oder ?
Ist dann das aber nicht Sache des Amtes den Vater in Anspruch zu nehmen, denn der zahlt Dir ja nicht rückwirkend was nach ?

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Re: Unterhalt

Antwort von Lewanna am 11.03.2024, 7:56 Uhr

Natürlich versucht der Staat das Geld vom Vater zurück zu bekommen.

Je nachdem wie viel er verdient. Erstmal muss er natürlich erstmal Unterhalt für eure Tochter zahlen. Bleibt dann noch Geld übrig (liegt er also noch über den Selbstbehalt) wird er das an den Staat zahlen müssen.

Aber damit hast du ja nichts zu tun.
Der Unterhalt für eure Tochter hat da Vorrang.

LG

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Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ?

Antwort von Sue_Ellen am 12.03.2024, 11:46 Uhr

die ap schreibt, dass das kind leistungen vom amt bekommen hat.
ich vermute, dass da ein teil aus dem unterhaltsvorschusstopf gekommen ist. diese 230€.
die muss er dann schon zurückzahlen.

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Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ?

Antwort von Ellert am 23.03.2024, 9:58 Uhr

Ich hatte das dann falsch verstanden
dachte SIE solle jetzt was zurückzahlen.
Dass er den Vorschuss (sagt der Name ja schon) dem Amt zurückzahlen muss wenn er kann ist logisch, aber ja nicht das Problem der Mutter

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