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Geschrieben von Julia+Christopher am 24.08.2016, 23:09 Uhr

Wer kennt sich mit Anschlussfinanzierung/Rangfolge im Grundbuch aus?

Wenn ein Gläubiger im zweitem Rang steht, heißt es das er zweitrangig bedient wird. Wenn es also zu einer Zwangsversteigerung käme würden erst die Gläubiger im ersten Rang ihr Geld bekommen und nur das was dan noch übrig ist kann zur Tilgung der zweitrangigen Schulden heran gezogen worden. Damit ist das Risiko wensentlich höher. Die meisten Privatbanken machen daher keine zweitrangige Finanzierung oder lassen sich das zumindest über einen wesentlich höheren Zinssatz gut bezahlen.

ein Forwarddarlehen für einen zweitrangigen Kredit könnte daher schwierig werden.

 
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