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Geschrieben von Foxi23 am 26.02.2016, 6:28 Uhr

Wie lange Kontoauszüge aufheben

Ich hebe sie ca Frühjahr nach 3 Jahren auf. Zum möglichen Beweis, dass ich was bezahlt habe, sollte einer noch was von mir wollen. Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahresletzten nach 3 Jahren. Also Rechnungen von 2012 sind zum 31.12.15 verjährt, unabhängig, ob sie von Januar oder Dezember 2012 stammen. Dann geb ich noch bisschen drauf, weil, sollte jemand evtl. was gerichtliches in die Wege geleitet haben, erfahre ich das nicht sofort am 1.1.

Fachidiot halt *ggg*

 
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