Wichtig: Wohnungsübergabeprotokoll - was sollte drin stehen

Wichtig: Wohnungsübergabeprotokoll - was sollte drin stehen

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Wie oft kommt es bei einem Auszug oder danach noch zu Streit zwischen Mietern und Vermietern! Ein Wohnungsübergabeprotokoll soll helfen, damit dieser nicht vor Gericht endet. Denn mit einem Übergabeprotokoll können sich beide Seiten absichern.

Das Protokoll sollte sowohl beim Einzug als auch beim Auszug angefertigt werden. Es wird in zweifacher Ausfertigung erstellt und jeweils von beiden Seiten unterschrieben. Der Vermieter bekommt genauso ein Protokoll wie auch der Mieter.

Keine Formvorschriften - aber Vordrucke können helfen

Es gibt für das Wohnungsübergabeprotokoll keine rechtlichen Vorschriften zur Form. Ein Muster gibt es aber auf den Seiten von immobilienscout24.de zum Download. Grundsätzlich sollten hier alle Mängel aufgenommen werden, die in der Wohnung zu sehen sind: Kratzer im Parkett, Schäden am Badspiegel, defekte Lichtschalter, fehlende Türen, nicht richtig schließende Fenster ... Gehen Sie durch jeden einzelnen Raum und alles was irgendwie auffällig ist, sollte notiert werden.

Im Protokoll: alle Mängel werden dokumentiert

Nehmen Sie sich bei der Übernahme der Wohnung wirklich ausreichend Zeit, jeder Mangel sollte akkurat protokolliert werden. Das kann Ihnen viel Ärger beim Auszug ersparen. Unterschreibt man das Protokoll vorschnell, ohne dass alle Mängel aufgeführt wurden, kann man Ihnen sonst später beim Auszug einen Strick drehen. Dann können Sie als Mieter nämlich nicht nachweisen, dass beispielsweise die Fliesen schon beim Einzug einen Riss oder die Auslegware einen großen dunklen Fleck hatte. Das kann dann Ihnen zur Last gelegt werden und Sie müssen für die Reparatur aufkommen.

Fotos sind hilfreich - aber nur mit dem entsprechenden Datum

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen Experten bei eventuell strittigen Punkten, am besten Fotos vom Zustand der Wohnung zu machen. Diese Fotos sollten mit Datum und Ortsangabe aufgenommen werden oder per Mail versendet und dann ausgedruckt werden, damit man einen Nachweis hat, wann die Bilder wirklich entstanden sind.

Sie entdecken einen Mangel erst nach dem Einzug? Jetzt sollten Sie schnell aktiv werden. Melden Sie den Defekt umgehend beim Vermieter. Dadurch entsteht dem Mieter kein Nachteil, so der Deutsche Mieterbund (DMB). Jedoch darf man nicht so viel Zeit verstreichen lassen, um einen nachträglich festgestellten Mangel anzuzeigen.

Auch wichtig: Zählerstände und Anzahl der Schlüssel

Für eine saubere Übergabe gehören beim Einzug sämtliche Zählerstände für Strom, Wasser, Gas im Übergabeprotokoll vermerkt. So kann man sich etwa bei der Nebenkostenabrechnung genau auf diese Zahlen berufen.

Des Weiteren notiert man in dem Papier auch die Anzahl der verschiedenen Schlüssel, die vom Vermieter an den Mieter übergeben wurden. Übrigens hat der Vermieter nicht das Recht, einen Zweitschlüssel zu behalten. Und selbst wenn dies so vereinbart wurde, darf er niemals unangekündigt in der Wohnung stehen. Das kann als Hausfriedensbruch geahndet werden.

Beim Auszug: ein Übergabeprotokoll hilft Ärger zu vermeiden

Häufig steht beim Auszug eines Mieters die Frage zur Diskussion, ob Schönheitsreparaturen notwendig sind. Das ist zwar einerseits eine rechtliche Frage, nämlich was die Renovierungsklauseln im Mietvertrag sagen, andererseits aber spielt auch der tatsächliche Zustand der Wohnung eine Rolle. Deshalb sollte man gegebenenfalls schon beim Einzug im Wohnungsübergabeprotokoll festhalten, ob die Wohnung renoviert ist, wie die Wände beschaffen sind und die Türen und Fenster etc. "Immer wieder erleben Mieter böse Überraschungen, wenn sie beim Auszug dem Vermieter einfach die Schlüssel zurückgeben", erklärt DMB-Sprecher Ulrich Ropertz.

Auch beim Auszug sollte der Zustand der Wohnung dokumentiert werden, so ist eine Formulierung üblich wie: "Die Wohnung wurde besenrein, also leer geräumt und gereinigt übergeben." In manchen Fällen erhalten Mieter wohl erst einige Wochen nach ihrem Auszug eine Aufforderung ihres Vermieters, verschiedene Arbeiten noch zu erledigen und es ist nicht eindeutig, wer für den Schaden überhaupt verantwortlich ist, ob er etwa schon beim Einzug bestand, ob nach dem Auszug zwischenzeitlich Handwerker in der Wohnung waren oder vielleicht schon der Nachmieter. Ein Übergabeprotokoll ist also auch beim Auszug von großer Wichtigkeit.

Zählerstände - auch beim Auszug protokollieren

Achten Sie auch beim Auszug darauf, dass die Zählerstände für Strom, Wasser, Gas im Protokoll exakt aufgenommen werden. Andernfalls kann es später zu Unstimmigkeiten kommen, wenn der neue Mieter zwischenzeitlich eingezogen ist und man zum jeweiligen Verbrauch keine saubere Trennung in der Nebenkostenabrechnung vornehmen kann.

Manchmal kommt es vor, dass der Vermieter nicht an einem Übergabeprotokoll interessiert ist und darum bittet, dass die Schlüssel einfach bei der Hausverwaltung oder direkt beim Nachmieter abgegeben werden. In diesem Fall sollte man das Übergabeprotokoll zur eigenen Absicherung mit einem Zeugen anfertigen, empfiehlt der Mieterbund. Der Zeuge kann der Partner sein - aber dann darf er nicht Mitmieter der Wohnung gewesen sein, erklären die Experten.

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