von einafets am 24.03.2020, 18:28 Uhr |
Frage wegen Kindergeld...
Angenommen Kind bewirbt sich Mitte April für ein Studium im Wintersemester.
Kindergeldberechtigt ist es dann aber erst ab Semesterbeginn? Oder greift da evtl diese Übergangsregelung von vier Monaten?
Kennt sich da jemand aus?
ich kenne diese 4 Monate Übergang
Antwort von Ellert am 24.03.2020, 18:51 Uhr
Ich weiss noch nichtmal wie das mit dem Abi wird
geschweige denn wo sich meine bewirbt, Vorstellunsggespräche werden sicher auch wegfallen
In den zeiten kann ich mir schwer vorstellen sie i eine andere Stadt zu schicken in eine WG oder Sudentenwohnheim
Ich habe gerade echt den Verfolgungswahn
Re: Frage wegen Kindergeld...
Antwort von 3wildehühner am 24.03.2020, 19:44 Uhr
Das Schuljahr geht bis zu den Sommerferien und wenn der Abiturient das Zeugnis in der Hand hält, kann er sich für das Wintersemester bewerben(ZVS) oder einschreiben.
Und selbstverständlich wird dann das Kindergeld weitergezahlt.
Re: Frage wegen Kindergeld...
Antwort von einafets am 24.03.2020, 20:06 Uhr
Abi war ja letztes Jahr.
Planmäßig wäre sie bis Ende April in der Schweiz gewesen.
Dann war ein Praktikum angedacht...
In der aktuellen Situation wird sich da wohl eher nichts finden.
Re: Frage wegen Kindergeld...
Antwort von ak am 25.03.2020, 12:56 Uhr
Also , das KG wird einheitlich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt ( nagel mich nicht fest, entweder der 31.7 oder 31.8)
Wenn Du dann nachweist, dass er sich eine Ausbildungsstelle sucht, oder ein Studienplatz wird es weiterbezahlt.
Mein Sohn ging im Sept/2018 ins Ausland. Wir mussten jeden Monat nachweisen, dass er sich von dort aus bewirbt. Aber auch erst nach langem Hin-und Her, und zig Mails ist es bewilligt worden.
Re: Frage wegen Kindergeld...@ak- das ist falsch
Antwort von lotte03_ am 25.03.2020, 16:48 Uhr
das stimmt so nicht. Kindergeld steht immer bis zum Ende des Anspruchsmonates zu. Das kann der 31.10. 30.11., 31.07 oder what ever sein. Der 31.07. weist auf eine schulische Ausbildung hin. Hier aber wurde das Abitur bereits im letzten Jahr absolviert.
Grundsätzlich kommt dann die Übergangszeit zur Anwendung. Oder man muss die Ausbildungswilligkeit nachweisen. Schau mla, hier ist das gut erklärt
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Re: Frage wegen Kindergeld...@ak- das ist falsch
Antwort von ak am 25.03.2020, 22:16 Uhr
Ach... davon bin ich automatisch ausgegangen. Sorry
Re: Frage wegen Kindergeld...
Antwort von Ulli am 16.04.2020, 7:53 Uhr
Soweit ich weiß, musst du halt den Antrag ausfüllen, dass das Kind ab Oktober studieren will und sobald es sich beworben hat oder an der Hochschule bewirbt, reichst du den Nachweis nach. In Rheinland-Pfalz sind ja die meisten Abiturienten Ende März fertig und die wenigsten gehen am 1.4. studieren.
und wenn das Kind keinen Studienplatz bekommt?
Antwort von Ninaaa am 26.04.2020, 23:02 Uhr
Dann endet das Kindergeld?
LG, Nina