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Geschrieben von Sabri am 13.02.2021, 16:10 Uhr

Kindergeld

Hallo zusammen,

ich bin immer noch ratlos, möchte aber auch nichts Illegales machen, auch nicht aus Unwissenheit.
Meine Tochter (18) hat 2020 Abitur gemacht und wollte anschließend einen Freiwilligendienst im Ausland machen. Die Organisation hat einige Leute ausreisen lassen, sie konnte aber nicht ausreisen (war länderabhängig). Nun befindet sie sich bis zum 15. Februar noch ganz offiziell im Freiwilligendienst und hat diesen auch hier in Deutschland abgeleistet, wobei bei ihren Einsatzstellen ab November/ Dezember nicht mehr wirklich viel zu machen war und sie anfing sich zu langweilen.
Ab dem 15. Februar muss nun eine neue Lösung her, auch damit sie weiterhin kindergeldberechtigt ist.
Sie will ab Sommer 2021 entweder den verpassten Freiwilligendienst nachholen (Vertrag ab Juli 2021 ist unterschrieben) oder wenn das nicht geht, ein Studium beginnen.
Nun gibt es ja eine Überbrückungszeit vom 15. Februar bis zum 30 Mai. Das ist für einen weiteren Freiwilligendienst zu kurz (muss mindestens 6 Monate sein).
Dann hat man ihr geraten, sich studienplatzsuchend zu verhalten, sich für einen Studienplatz zu bewerben, für den sie ganz sicher aufgrund des NC eine Absage erhält. Das ist nun in die Hose gegangen, sie hat den Studienplatz bekommen. Sie wird ihn aber nicht antreten. Es ergibt auch gar keinen Sinn, jetzt bis Ende Juni ein Studium zu beginnen, zumal das Fach, welches sie studieren will, nur zum Wintersemester beginnt.
Was machen wir nun mit dem Kindergeld? Offiziell hat sich eine Bestätigung, dass das Kindergeld bis Ende August 2021 läuft. Ist es illegal, das vorzeitige Ende des Freiwilligendienstes nicht anzuzeigen? Bei der Kindergeldkasse gibt es keine Auskunft (hatten den Fall noch nicht).

 
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