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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 08.05.2018, 12:57 Uhr

Studieren pro forma

Nur mal neugierig gefragt, weil ich mich mit dem ganzen Gedöns ums Studieren nicht (mehr) wirklich auskenne:

Fall 1:
Jemand bewirbt sich für einen Studienplatz mit NC und landet auf der Warteliste. Die Warterei kann ja auch mal eine Weile länger dauern, je nach NC und eigener Note. Besteht während der "Wartephase" Anspruch auf Kindergeld, Unterhalt (bzw. generell finanzielle Unterstützung durch die Eltern) und Familienversicherung? Wie lange darf so eine Wartephase dauern, bis man aus den o.g. Leistungen rausfliegt?

Fall 2:
Jemand bewirbt sich für einen Studienplatz, wird angenommen und immatrikuliert sich (alle halbe Jahr wieder), geht aber zu keiner Vorlesung. In dem Fall besteht natürlich erstmal Anspruch auf Kindergeld, Unterhalt und Familienversicherung - aber wie lange? Überhaupt - wie lange kann man sich jedes Semester immatrikulieren, aber niemals für irgendeine Vorlesung oder gar eine Prüfung/einen Schein aufschlagen? Hängt das vom Studienfach und/oder der Uni ab?

 
3 Antworten:

Re: Studieren "pro forma"

Antwort von cube am 08.05.2018, 13:21 Uhr

zu 1. Es gibt eine Überbrückungsphase von bis zu 4 Monaten, in denen praktisch alles weiterläuft wie bisher. Diese Zeitspanne berechnet sich vom Ende der Schulzeit bis eben 4 Monate danach.
Sollte der Studienplatz dann nicht angetreten werden können, sollte sich derjenige entweder ein Praktikum suchen, sich arbeitssuchend melden oder ein FSJ machen, um noch Kindergeld-Ansprüche im Sinne einer "Ausbildung bei unter 25-jährigen" zu haben.
Familienversicherung gilt erst mal bis 18. Dann bis 23, solange kein eigenes Einkommen vorhanden ist und dann erweitert bis 25, sofern die Ausbildung/Studium zu diesem Zeitpunkt eben noch andauert. Danach muß sich der Studi selbst versichern, zahlt aber den ermäßigten Studentenbeitrag der meist zwischen 70-130 liegt.Ab 30 Jahren oder bei mehr als 14 Semestern muß ein höherer Beitrag entrichtet werden.
Aber auch hier würde ich bei der entsprechenden Kasse selbst nochmal nachfragen - da gibt es ja dann doch oft kleine Unterschiede zum Bspl. bezüglich der Nachweispflicht.

zu 2.
Solange man immatrikuliert ist, befindet man sich in der Ausbildung/Studium. Scheinstudenten gibt es gar nicht so wenige, da man ja auch schöne Vorteile dadurch hat. Semesterticket, ermäßigte Eintritte etc.
Und deshalb ist es rechtlich gesehen Betrug - der aber sehr schwer nachzuweisen ist. Es ist auch unfair den Menschen gegenüber, die wirklich studieren wollen und dann nicht können, weil Plätze durch Scheinstudenten belegt sind.
Davon ab: es gibt in vielen Studiengängen Pflicht-Termine. Da fällt es dann natürlich schon auf, wenn einer nie erscheint und dazu auch keine Prüfungen ablegt. Ob eine Uni dagegen vorgeht, würde ich bei der Uni selbst nachfragen. das handhabt jede Uni anders. Es gibt auch Studiengänge/Unis, bei denen gibt es eine Obergrenze für die einzelnen Module - die exmatrikulieren dann, wenn jemand offensichtlich eh nicht will oder kann bzw. dann ist irgendwann ein Modul nicht bestanden und damit das Studieren irgendwann eh beendet.

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Re: Studieren "pro forma"

Antwort von Emmi67 am 08.05.2018, 18:54 Uhr

Zu 2 kann ich sagen: Hier verlangt die Kindergeldstelle nur einen Nachweis über die Immatrikulation im Semester X, keine Leistungsnachweise. Das kann also ziemlich lange so gehen. Die Anmeldung zu den Klausuren ist freiwillig und in seinem Studiengang gibt es keine Pflicht, bis zu einem bestimmten Semester an einer Klausur teilzunehmen.

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Re: Studieren "pro forma"

Antwort von pflaumenbaum am 09.05.2018, 22:23 Uhr

Ich glaube mittlerweile ist es so, dass nach der Regelstudienzeit - zumindest in einigen Bundesländern - Studiengebühren anfallen. Aber so lange müsste man eigentlich eingeschrieben sein dürfen.

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