Geschrieben von Strudelteigteilchen am 08.05.2018, 12:57 Uhr |
Studieren pro forma
Nur mal neugierig gefragt, weil ich mich mit dem ganzen Gedöns ums Studieren nicht (mehr) wirklich auskenne:
Fall 1:
Jemand bewirbt sich für einen Studienplatz mit NC und landet auf der Warteliste. Die Warterei kann ja auch mal eine Weile länger dauern, je nach NC und eigener Note. Besteht während der "Wartephase" Anspruch auf Kindergeld, Unterhalt (bzw. generell finanzielle Unterstützung durch die Eltern) und Familienversicherung? Wie lange darf so eine Wartephase dauern, bis man aus den o.g. Leistungen rausfliegt?
Fall 2:
Jemand bewirbt sich für einen Studienplatz, wird angenommen und immatrikuliert sich (alle halbe Jahr wieder), geht aber zu keiner Vorlesung. In dem Fall besteht natürlich erstmal Anspruch auf Kindergeld, Unterhalt und Familienversicherung - aber wie lange? Überhaupt - wie lange kann man sich jedes Semester immatrikulieren, aber niemals für irgendeine Vorlesung oder gar eine Prüfung/einen Schein aufschlagen? Hängt das vom Studienfach und/oder der Uni ab?
- Studieren "pro forma" - Strudelteigteilchen 08.05.18, 12:57
- Re: Studieren "pro forma" - cube 08.05.18, 13:21
- Re: Studieren "pro forma" - Emmi67 08.05.18, 18:54
- Re: Studieren "pro forma" - pflaumenbaum 09.05.18, 22:23
Interrail - jetzt wohl doch kostenlos für 18jährige
18. Geburtstag
Gedanken zum unteren thread
Probleme mit dem Sohn, 18..
Geld zu Hause abgeben?!?
Wie weit hilft man / mischt man sich in die Uniwahl ein?
18. Geburtstag
Kindergeld
Ich lach mich schlapp - zum Thema reisende Kinder