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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 08.05.2018, 12:57 Uhr

Studieren pro forma

Nur mal neugierig gefragt, weil ich mich mit dem ganzen Gedöns ums Studieren nicht (mehr) wirklich auskenne:

Fall 1:
Jemand bewirbt sich für einen Studienplatz mit NC und landet auf der Warteliste. Die Warterei kann ja auch mal eine Weile länger dauern, je nach NC und eigener Note. Besteht während der "Wartephase" Anspruch auf Kindergeld, Unterhalt (bzw. generell finanzielle Unterstützung durch die Eltern) und Familienversicherung? Wie lange darf so eine Wartephase dauern, bis man aus den o.g. Leistungen rausfliegt?

Fall 2:
Jemand bewirbt sich für einen Studienplatz, wird angenommen und immatrikuliert sich (alle halbe Jahr wieder), geht aber zu keiner Vorlesung. In dem Fall besteht natürlich erstmal Anspruch auf Kindergeld, Unterhalt und Familienversicherung - aber wie lange? Überhaupt - wie lange kann man sich jedes Semester immatrikulieren, aber niemals für irgendeine Vorlesung oder gar eine Prüfung/einen Schein aufschlagen? Hängt das vom Studienfach und/oder der Uni ab?

 
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