Geschrieben von wankistanki am 05.04.2005, 19:36 Uhr
|
zweitname als rufname erlaubt?
Moin moin,
das geht. Bei der Krankenkasse zum z.B. genügt ein Anruf, das nur der Rufname drauf steht, damit die Ärzte im Notfall auch den Namen nehmen auf den das Kind reagiert.
Wir haben das auch bei unseren beiden Kinder so gemacht.
Finn Johann und Paul Friftjof und beide male ist der zweite der Rufname.
Lg,
Daggi
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Wann ist Ihr Entbindungstermin ..? In diesen 12 Foren für die Schwangerschaft
finden Sie andere schwangere Frauen, die auch in Ihrem Monat entbinden: |
|
Die letzten 10 Beiträge