Geschrieben von Namens-Fee am 05.12.2013, 14:56 Uhr |
Gymnasiumsordnung Schleswig-Holstein, v.a. auch @ Trini
Kann mir jemand beantworten, ob die Gymnasiumsordnung Schleswig Holstein von 2011 die aktuelle ist?
Uns wird von den Lehrern momentan immer wieder gesagt, dass die Kinder für eine Versetzung in Klasse 7 KEINE 5 auf dem Zeugnis haben dürfen.
Nach § 3 o.g. Ordnung dürften sie aber EINE 5 haben?!
Trini, weißt Du das eventuell?
LG Fee
Re: Hmm . . . schau mal
Antwort von Franke am 05.12.2013, 17:47 Uhr
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymVersV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
Amtliche Abkürzung: SAVOGym
Ausfertigungsdatum: 04.07.2011
Gültig ab: 01.08.2011
Gültig bis: 31.07.2016
Dokumenttyp: Verordnung
Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien
(Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym)
Vom 4. Juli 2011
Hilft das was?
Weiß ich jetzt auch nicht.
Antwort von Trini am 05.12.2013, 20:00 Uhr
Aber ich finde auf der Seite des Bildungsministeriums DAS:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=OrStufV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
Ich lese da auch "nicht mehr als eine Fünf".
Trini
Ich aber
Antwort von joy-for-good am 06.12.2013, 20:14 Uhr
Für Versetzung in Klasse 7 ist eine fünf okay, letztendlich entscheidet aber immer! Die klassenkonferenz, so dass dann auch mehr als eine fünf möglich wäre.
Frage ist sicherlich immer, wo die fünf ist und die klassenkonferenz die Prognose sieht, ist da genug Potential oder kämpft das Kind schon am Limit.
Zum Eintritt in die Oberstufe darf aber keine fünf sein! Aber auch hier wieder Klassenkonferenz.
Als Elternteil würde ich mir immer überlegen, warum die fünf da ist und wie ich mein Kind einschätze, unnötig quälen sollte da nicht sein!
Lg, Gymnasiallehrerin in SH
Re: Ich aber
Antwort von Namens-Fee am 09.12.2013, 21:16 Uhr
Danke für die Antworten!
Kind quält sich nicht, aber die Sprache fallen etwas schwerer, v.a. Französisch. In Englisch dagegen hat sich das Kind gut behauptet - jetzt macht die Frz.-Lehrerin etwas Stress wg. Lernplan und so (den ich prinzipiell sehr befürworte!), weil ja die Bestimmungen so schlimm seien neuerdings und eine einzige Fünf die Querversetzung bedeute. Aber DAS stimmt ja nun SO definitiv nicht, zumindest jetzt noch nicht. Daher die Frage.
LG Fee
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