Geschrieben von Julie am 19.10.2010, 13:14 Uhr |
ungerecht ist
es doch nur dann, wenn gleiche Sachverhalte ungleich bewertet werden.
Wenn also Lehrer X bei Kind 1 in Klasse A der Fehler "three" (um bei dem Beispiel unten zu bleiben) im Wiederholungfall als weiteren Fehler zählt und bei Kind 2 in Klasse A nicht.
Idealerweise sollte Lehrer Y in der (Parallel)-Klasse B den gleichen Maßstab anlegen, das kann aber im Einzelfall anders sein........
- Thema "hohe Anforderungen/strenge Bewertung" aufgreif... - dani_j_j 19.10.10, 12:47
- Re: Thema "hohe Anforderungen/strenge Bewertung" aufgreif... - Nathalik 19.10.10, 12:55
- Re: ungerecht ist - Julie 19.10.10, 13:14
- Re: Thema "hohe Anforderungen/strenge Bewertung" aufgreif... - AndreaL 19.10.10, 13:46
- Re: Thema "hohe Anforderungen/strenge Bewertung" aufgreif... - Nathalik 19.10.10, 12:55
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