Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ani123 am 09.01.2024, 20:46 Uhr

Hilfe Kindesvater erschwert erheblich das Leben

Brauchen Sie seine Unterschrift um die Betreuungszeiten zu verlängern? Wenn Nein, einfach machen. Woher soll der KV wissen wie lange sein Kind in der Kita ist? Wenn es ihn dann stört muss er es abholen. Ihnen zu schreiben, dass sie es machen sollen kann er, allerdings machen sie das dann nicht, weil die Betreuung sichergestellt ist. Wenn Ja, Zeiten trotzdem verlängern, KV schriftlich binnen einer Frist zur Unterschrift auffordern und das mit Nachweis. Am besten per Einschreiben Einwurf, denn eigenhändig müsste er den Brief annehmen und das kann er verweigern und bis dieser bei ihnen können Wochen vergehen. Einwurf reicht aus, weil der Postzusteller unterzeichnet en Brief zugestellt zu haben. Leert der KV seinen Briefkasten nicht oder öffnet den Brief nicht können sie nichts dafür. Nach der Frist (und da können 7 Tage für ausreichend sein) und keiner Unterschrift von ihm zum Familiengericht gehen und die Unterschrift per Eilverfahren ersetzen lassen. Grund: Existenzgefährdung.

Besteht die Möglichkeit, dass die Betreuungsstunden für ihr Kind sofort ausgeweitet werden können? Wenn Nein, zu wann ist es möglich?

Sie müssen sich unabhängig machen. Der KV ist nicht verlässlich. Sie müssen seinen Forderungen nicht nachkommen. Fordern Sie von ihn, dass der Umgang beim JA schriftlich festgelegt wird. Da er das scheinbar nicht möchte bleiben folgende Möglichkeiten:
A) Hat er ihnen Tage geschrieben, wo er das Kind regelmäßig betreuen möchte? Z. B. immer Montag und Mittwoch und in den geraden Wochen von Freitag bis Sonntag? Wenn ja, dann schreiben Sie ihm, dass er da Umgang hat. Nimmt er ihn nicht wahr müssen sie eine Lösung finden. Kommen sie auf keinen Fall seiner Forderung nach einem anderen Termin nach.
B) Sie lassen keinen Umgang stattfinden bis dieser beim JA festgelegt wurde. Da das gemeinsame Sorgerecht besteht, kann er das Kind jederzeit von der Kita abholen. Das JA findet so etwas zumeist nicht gut.
C) Sie machen weiter wie bisher. Das ist für Ssie und ihr Kind belastend.

Zahlt der KV Unterhalt? Wurde der vom JA berechnet? Wenn Nein, unbedingt zum JA gehen und einfordern. Egal was der KV dazu sagt. Das Geld ist für das Kind. Und wer weiß, vielleicht steht Ihnen wegen einer zu niedrigen Vergütung auch noch Betreuungsunterhalt zu? (Wobei das in der Regel mit dem3. Geburtstag ändert. Es gibt aber Ausnahmen.)

Zeigen sie dem KV, dass sie für ihr Kind da sind und alles einfordern was dem Kind zusteht. Entweder er macht mit (beim Unterhalt muss er es) oder nicht. Sie müssen für ihr Kind da sein. Zeigen sie ihrem Kind, dass sie das sind.

PS: Es kommt nicht darauf an, wieviel Zeit ein Kind bei einem Elternteil verbringt, sondern wie qualitativ die Zeit ist. Ich kenne Jugendliche, die wurden als Kinder bis zu 12 Stunden täglich fremdbetreut bzw. sind je nach Alter auch mal alleine gewesen. Diese Kinder hatten/haben in der Woche am Tag 1-3 Stunden mit einem oder beiden Elternteilen, welche dann ganz für dies da sind. Die Bindung/Beziehung ist sehr gut.

 
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