Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von ohno am 27.01.2024, 13:15 Uhr

Nachlass regeln

Was verstehen die Anwältin und Du denn als Nachlassbetreuung? Testamentsvollstreckung?

Mir kommen gerade mehrere Szenarien in den Sinn, wo die Rechnung mit dem Ausgleich nicht aufgehen würde.

Stand jetzt würden Deine Kinder 50/50 erben. Aber Dein Leben ist noch lang, das Deiner Kinder ebenso. Den finanziellen Ausgleich würde ICH daher vornehmen, bevor Du stirbst. Dh, das Vermögen entsprechend dem Stand der Dinge so verteilen, wie Du es für richtig hälst. Ein Restpuffer verbleibt dann bei Dir, mit dem dann vllt Nachlasskosten bezahlt werden können. Ein Testament wäre damit nicht nötig, ein Testamentsvollstrecker auch nicht. Der käme, sollten Dich beide Kindsväter überleben, womöglich auch nicht an deren Vermögenswerte, um den gewünschten Ausgleich zu berechnen.

Ich verstehe den Hintergrund, der in Dir arbeitet. Aber warte vllt mal ab, bis Du nicht mehr so motiviert bist. Man sollte, habe ich mal gehört, keine weitreichenden Entscheidungen treffen, wenn man super drauf ist. Gedanken machen schadet ja aber nicht. Ich müsste mich auch endlich mal kümmern. Meine Tochter ist noch minderjährig, und ich möchte dem Vater im Falle meines Todes eigentlich deren Vermögensverwaltung entziehen, die ein Elternteil gem. BGB grundsätzlich hat. Ihr würde sonst nichts bleiben.

Wie ist es denn bei den Vätern geregelt, haben die Testamente, weißt Du da was? Man müsste ja evtl auch drüber nachdenken, dass die Kinder zb Beerdigungskosten tragen müssten, dh je nachdem wie der Erblasser das wünscht, wenn überhaupt, schmälern die Kosten womöglich deutlich die Nachlassmasse.

Ich finde es im Gegensatz zu Deiner Anwältin doch etwas schwierig, aber sie hat da wahrscheinlich ganz andere Mandate, wo Deines nach "Pillepalle" aussieht.

Was aber definitiv super ist, dass Du Deinen Kindern erklärst, warum Du "ungleich" verteilen möchtest bzw wirst. Auch wenn sie das jetzt noch nicht verinnerlichen, weil sie den Kopf dafür noch nicht haben, ist die Erklärung aber da. Ich finde das absolut richtig.

VG ohno

 
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