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Geschrieben von Mima am 04.05.2005, 21:45 Uhr

Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Hallo,

kennt sich hier jemand mit den rechtlichen Bestimmungen bez. der Aufnahmekriterien in einer katholischen Kita aus?

Es geht um eine Einrichtung, in der Kinder von 0 bis 10 Jahren betreut werden, Kiga und Hort in einer Einrichtung. Konkret geht es um Hortplätze, die gerade vergeben werden. Es gibt nur zwei frei werdende Plätze und auf den ersten Plätzen stehen folgende Bewerber:

S. und J., diese beiden gehen in einen anderen Kiga. Allerdings haben sie Geschwister im Hort. Daher dürfen sie nach den Ferien in die Einrichtung.

K. und F. - zwei Kinder, die seit drei Jahren in DIESEM Kiga sind und auch schon ewig für den Hort angemeldet sind. Die beiden dürfen jetzt nicht in den Hort, weil die Geschwisterkinder hineinkommen.

Unabhängig vom Empfinden, was richtig ist - laut Kigaleitung ist vom Träger vorgegeben, dass Geschwisterkinder immer vorgehen, sogar wenn die Kinder, um die es geht, schon in der Einrichtung sind.

Kann das stimmen??

Wo steht das denn genau festgeschrieben und vor allem: hat denn der Elternrat nicht ein Mitspracherecht bei solchen Kriterien??

Danke euch, falls jemand etwas weiss..

Grüße,
Mima

 
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