1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von und am 15.10.2017, 14:01 Uhr

Das entscheidet doch nicht deine Schwester, sondern die Schule

" Mit vollkommenen Unverständnis habe ich erfahren, dass meine Schwester ihre Tochter zurück stellt "

Äh...nein. Mit Sicherheit wird SIE ihre Tochter nicht zurückstellen, sondern allenfalls bei der Schule einen Antrag stellen, das Kind zurückstellen zu lassen und dies treffend begründen müssen. Das Kind einfach nur "nicht dem Druck aussetzen und es Kind sein lassen" zu wollen, zählt nicht als Begründung. Es müssen ärztlich attestierte Entwicklungsverzögerungen (Sprache, Motorik, Intelligenz...) vorliegen, die einen Schulbesuch im kommenden Schuljahr erfolglos scheinen lassen.

Sofern das Kind das Einschulungsalter erreicht hat und keinerlei Entwicklungsdefizite vorliegen, wird die Schule das Kind nicht von der Einschulung zurückstellen, sondern regulär einschulen. Dagegen kann deine Schwester gar nichts machen.

 
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