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Geschrieben von shinead am 17.05.2016, 9:32 Uhr

2 x am Tag auf Arbeit fahren (Zeitarbeit)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass außerhalb eine Tarifvertrages ein Arbeitgeber gezwungen wird, die zweite Anfahrt zu bezahlen.

Man kann eine zweite Anfahrt noch nicht einmal von der Steuer absetzen. Das ist Privatvergnügen.

 
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