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Geschrieben von Tini_79 am 17.05.2016, 14:11 Uhr

Leena, aber bei Zeitarbeit geht das doch bis zu 6 Monaten

Wegen Einsatzwechseltätigkeit?

Ich habe es damals (nach Widerspruch) durchbekommen, 6 Monate Hin UND Rückweg zzgl Verpflegungspauschale weil > 8h außer Haus. Ist allerdings 2010 gewesen.

 
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