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Geschrieben von Pamo am 19.12.2012, 8:52 Uhr

Adoption - zwei neue Aspekte von mir

Zu 1. Wenn ich tot bin, dann hätte ich nichts dagegen, wenn es den Kindern etwas bringt. Nur - was soll das bringen?

Zu 2. Erwachsenenadoption wird grundsätzlich anders gehandhabt als die Adoption von Kindern, denn sie ist keine Volladoption. Es wird bspw. keine Staatsbürgerschaft dadurch erworben und auch Unterhaltsanspruch begründet oder beendet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption_(Deutschland)
"Die Adoption von Erwachsenen durch Erwachsene (§ 1767 BGB) ist üblicherweise keine Volladoption, insbesondere entfallen nicht die Bindungen zur leiblichen Familie (§ 1770 BGB). Damit wird beispielsweise ein Ablegen von Unterhaltsverpflichtungen verhindert."

 
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