Geschrieben von dieElle am 31.12.2011, 13:31 Uhr |
Ämter-Frage
Nö, wenn Du keinen Anspruch auf Leistungen irgendwelcher Art hast oder erhebst und keinen Arbeitgeber hast, dem Du Deine verlängerte Elternzeit mitteilen mußt, dann bist Du ausschließlich Dir gegenüber verpflichtet ;-) Du solltest nur nicht aus den Augen verlieren, Dich rechtzeitig auf eine neue Arbeitsstelle zu bewerben, wenn Deine Elternzeit enden soll bzw. Dich dann wieder bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und arbeitssuchend zu melden, um dann ggf. wieder Anspruch auf ALG 1 zu haben.
Guten Rutsch und Gruß,
dieElle
- Ämter-Frage - Zombibi 31.12.11, 13:12
- Re: Ämter-Frage - dieElle 31.12.11, 13:31
- Re: Ämter-Frage - Mama von Jonas und Lea 31.12.11, 13:36
- Danke - Zombibi 31.12.11, 20:31
Silvesteraberglaube, glaubt Ihr???
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Kennt sich jemand mit erben aus? Sehr komplizierter Fall
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