Geschrieben von Mama von Jonas und Lea am 31.12.2011, 13:36 Uhr |
Ämter-Frage
Wenn Du vorher sozialversicherungspflichtig berufstätig warst und noch weiter in Elternzeit bist (ist ja bis 3 Jahre möglich), mußt Du wahrscheindlich gar nichts tun, vorausgesetzt, mit Deinem Arbeitgeber ist alles gklärt. Dann bist Du eigentlich auch bei Deiner Krankenkasse weiter versichert und nicht über die Familienversicherung bei Deinem Mann. Falls es allerdings nicht so ist und Du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, mußt Du Dich evtl. bei der Krankenkasse wegen der Familienversicherung melden. Vielleicht können die Dir auch ansonstgen weiterhelfen.
V. G.
- Ämter-Frage - Zombibi 31.12.11, 13:12
- Re: Ämter-Frage - dieElle 31.12.11, 13:31
- Re: Ämter-Frage - Mama von Jonas und Lea 31.12.11, 13:36
- Danke - Zombibi 31.12.11, 20:31
Silvesteraberglaube, glaubt Ihr???
Ailton geht ins dschungel-camp
Ich glaub ich muß doch nicht sterben
Kennt sich jemand mit erben aus? Sehr komplizierter Fall
Der Gott des Gemetzels....
Wie habt ihr euren 40.sten gefeiert?
Oh mann
Ich werde nie mehr einen Arzt aufsuchen!
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