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Geschrieben von Mama von Jonas und Lea am 31.12.2011, 13:36 Uhr

Ämter-Frage

Wenn Du vorher sozialversicherungspflichtig berufstätig warst und noch weiter in Elternzeit bist (ist ja bis 3 Jahre möglich), mußt Du wahrscheindlich gar nichts tun, vorausgesetzt, mit Deinem Arbeitgeber ist alles gklärt. Dann bist Du eigentlich auch bei Deiner Krankenkasse weiter versichert und nicht über die Familienversicherung bei Deinem Mann. Falls es allerdings nicht so ist und Du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, mußt Du Dich evtl. bei der Krankenkasse wegen der Familienversicherung melden. Vielleicht können die Dir auch ansonstgen weiterhelfen.
V. G.

 
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