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Geschrieben von Mrscc am 29.01.2024, 8:11 Uhr

aktuelle Gesetzeslage

"Außerdem können Kinder ausländischer Eltern nach dem Geburtsortprinzip deutsche Staatsangehörige werden. Sie müssen sich ebenfalls nicht zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Die einzige Bedingung: Sie müssen in Deutschland aufgewachsen sein. Wenn sie nicht in Deutschland aufgewachsen sind, müssen sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden."

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/ausnahmen-in-denen-sie-ihre-bisherige-staatsangehoerigkeit-behalten-koennen-1865126

 
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