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Geschrieben von Sille74 am 29.01.2024, 13:52 Uhr

Einbürgerungen

Das hört sich erst mal gut an, aber es ist doch das Recht des jeweilgen Staates, wen er bei sich wählen lässt . Ich denke nicht, dass "wir" als Deutschland einem Doppelstaatler gesetzlich verbieten können, im anderen Staat zu wählen ...

Wenn, dann müsste man das auf internationaler Ebene oder bilateral mit der Türkei regeln. Und das wird nicht funktionieren, denke ich. Der Erdogan braucht die ganzen Auslandstürken, die nicht unter ihm zu leiden haben, im Ausland alle Freiheiten genießen und ihn geil finden und wählen ...

 
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