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Geschrieben von Bobby Mc Gee am 03.01.2018, 15:00 Uhr

Altersbestimmung bei Flüchtlingen

Naja. Die, die sich zehn Jahre jünger angeben als sie sind gehen auch zehn Jahre später in Rente. Dann mit siebenundsiebzig. Dann können Sie ja schlecht sagen "ich habe ein falsches Alter angegeben um Sozialleistungen ungetechtfertigterweise zu bekommen"

Von daher, es wird sich rächen.

Ansonsten wird im Saarland bei Verdacht auf Betrug geröntgt. Funfundreißig Prozent haben das falsche Alter angegeben und sind Volljährig. Diese Untersuchung ist nicht ganz genau, plus minus zwei Jahre. Das muss man natürlich berücksichtigen.

Im Zweifel für den Flüchtling.

Liebe Grüße

 
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