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Geschrieben von Benedikte am 18.03.2010, 21:31 Uhr

Antwort Radio Eriwan

im Prinzip ja.

Sie muessen zahlen bei Voliegen bestimmter Voraussetzxungen.

Eine davon ist die Erfolgsaussicht der Klage. Wenn die Versicherung aber die Erfolgsaussiht prueft, wird sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat- weil sie die Kostenuebernahme fuer die Strafsache zu Recht verweigert hat ( sonst haette sie gezahlt).

Und dann wird sie die Kostenuebrnahme ablehnen/ mangels Erfolgsaussicht.

Benedikte

 
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