Geschrieben von Benedikte am 18.03.2010, 21:31 Uhr |
Antwort Radio Eriwan
im Prinzip ja.
Sie muessen zahlen bei Voliegen bestimmter Voraussetzxungen.
Eine davon ist die Erfolgsaussicht der Klage. Wenn die Versicherung aber die Erfolgsaussiht prueft, wird sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat- weil sie die Kostenuebernahme fuer die Strafsache zu Recht verweigert hat ( sonst haette sie gezahlt).
Und dann wird sie die Kostenuebrnahme ablehnen/ mangels Erfolgsaussicht.
Benedikte
- mal eine blöde Frage - Reni+Lena 18.03.10, 19:41
- sorry, einmal hätte gereicht...oT - Reni+Lena 18.03.10, 19:42
- Re: mal eine blöde Frage - AllisonCameron 18.03.10, 19:45
- böse allison - Einstein-Mama 18.03.10, 19:51
- Re: böse allison - AllisonCameron 18.03.10, 19:52
- böse allison - Einstein-Mama 18.03.10, 19:51
- Re: mal eine blöde Frage - suchepotentenmannfürsleben 18.03.10, 19:51
- Re: mal eine blöde Frage - suchepotentenmannfürsleben 18.03.10, 19:52
- @suchepotentenmannfürsleben - Reni+Lena 19.03.10, 9:55
- Re: mal eine blöde Frage - suchepotentenmannfürsleben 18.03.10, 19:52
- Re: mal eine blöde Frage - seevetaler 18.03.10, 19:53
- anwälte - vallie 18.03.10, 19:54
- Re: anwälte - seevetaler 18.03.10, 20:00
- anwälte - vallie 18.03.10, 19:54
- Re: Antwort Radio Eriwan - Benedikte 18.03.10, 21:31
Belastungs- und Langzeit-EKG hat das jemand von Euch schon gehabt?
Anwaltsgebühren -kennt sich da jemand aus?
Hat das jemand heute mitbekommen?
@36 Wegen Oma/Mutter
Kindergarten - Adressenliste: Wie seht ihr das?
Dringend hilfe
Für mich aktuell - 3 Tage nach Knie-OP wieder Haushalt machen ??
Ganz Aktuell- Kettenbrief wie verhalte ich mich??