Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von vallie am 19.03.2010, 11:08 Uhr

spmfl

das ist unterschiedlich.
bei familiensachen zb, die nicht in der rs enthalten sind, wird das beratungsgespräch übernommen, wenn der anwalt danach NICHT tätig wird.

die selbstbeteiligungen sind aber oft ähnlich hoch, wie das beratungsgespräch an sich...insofern ist es gehuppst, wie geduppst....

also bei meiner rs ist es zumindest so. deswegen sage ich mit absicht: unterschiedlich.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.