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Geschrieben von Oxana3101 am 16.12.2015, 12:59 Uhr

Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit?

Hallo zusammen,

ab Februar 2016 bin ich nicht mehr in der Elternzeit, aber weiterhin zu Hause mit dem meinem Sohn. Nebenbei mache ich eine Abendschule die zwei mal in der Woche ist.
Ich hatte mal gehört das man nach der Elternzeit wieder das Arbeitslosengeld 1 beantragen kann bzw. hatte das eine Freundin von mir gemacht.
Unser Sohn sollte, wenn es klappt, mit 1,5 Jahren halbtags in den Kindergarten.
Mich würde interessieren wie viel Geld man dann bekommt wenn man wieder Arbeitslosengeld 1 beantragt? Kennt sich damit jemand aus?
Vor der Geburt war ich bereits ein Jahr arbeitslos gemeldet weil ich eigentlich da eine zweite Ausbildung machen musste, die ich allerdings wegen der Schwangerschaft doch absagen musste. Bzw. war ich 1 Jahr und ca. 2 Monate arbeitslos gemeldet. Harz 4 habe ich gar nicht erst beantragt da ich sowieso nichts bekommen hätte weil mein Mann gut verdient.
Wenn ich also jetzt wieder ALG 1 beantrage, bekomme ich dann wieder denselben Betrag wie beim ersten mal bzw. vor der Schwangerschaft oder wird das gar nicht mehr berücksichtigt und ich bekomme dann einen Minimalbetrag?

 
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