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Geschrieben von Berlin! am 24.10.2019, 15:25 Uhr

Auch Laerm in Wohnung

Du hast alles richtig gemacht.
Zum einen ist Kinderlärm hinzunehmen. Das ist mehrfach so entschieden worden.
Und wenn dazu der Lärm gar nicht von Euch kommt, hat es sich damit.

Über die HV wirst Du jedoch nicht erfahren, wer sich beschwert hat. Datenschutz.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
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